Zwei Anfragen in der Ratsversammlung am 24.3.2010

Zu den Themen „Auswirkungen des neuen Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge in Leipzig“ sowie „Fehlende Proberäume für Nachwuchsbands in Leipzig“ werden auf meine Initiative am kommenden Mittwoch an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Fragen sind unten zu lesen, die Antworten werden alsbald veröffentlicht

Auswirkungen des neuen Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge in Leipzig
Mit Stimmen der schwarz-gelben Koalition wurde am 20.1.2010 das Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Versammlungen an Orten von „historisch herausragender Bedeutung“, weil sie an Menschen erinnern, die „unter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlung“ waren oder „die Widerstand gegen nationalsozialistische oder kommunistische Gewaltherrschaft geleistet haben“ oder „die an Opfer eines Krieges erinnern“, leichter verboten bzw. beauflagt werden. Der örtlichen Versammlungsbehörde obliegt es, solche Orte festzulegen. Außerdem bekommt sie mehr Möglichkeiten in die Hand, Versammlungen zu verbieten.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:

1. Neben der Dresdner Frauenkirche ist im sächsischen Versammlungsgesetz das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig als Ort von „historisch herausragender Bedeutung“ festgeschrieben. Folgt diese explizite Nennung einer Empfehlung der örtlichen Versammlungsbehörde und wenn ja, warum?

2. Welche weiteren Orte in Leipzig könnten im Sinne § 15 (2) des Gesetzes über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge betroffen sein?

3. Wie wird der Effekt des Gesetzes im Hinblick auf Aufmärsche der extremen Rechten in Leipzig betrachtet?

4. Wird das sächsische Versammlungsgesetz die behördliche Handhabe von angemeldeten Versammlungen verändern?

Fehlende Proberäume für Nachwuchsbands in Leipzig

Am 18.1.2010 berichtete die LVZ über die Insolvenz des Hupfeld-Centers in Böhlitz-Ehrenberg, dem größten Probezentrum von Nachwuchsbands in Leipzig. Von (jungen) MusikerInnen wird die Probe-Raumsituation in der Stadt generell als defizitär beschrieben.
Im Kulturentwicklungsplan allerdings erhebt die Stadt Leipzig den Anspruch, gerade für junge Menschen kulturell attraktiv zu sein, hinzu kommt das Selbstverständnis als Musikstadt.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:

1. Wie unterstützt die Stadt Leipzig die lokale Nachwuchsband/-musikerInnen-Szene?

2. Welche AnsprechpartnerInnen haben Nachwuchsbands in der Stadtverwaltung?

3. Welche Freizeit- oder soziokulturellen Zentren bieten explizit Angebote für junge MusikerInnen an?

4. Welche städtischen Liegenschaften könnten aus Sicht der Stadtverwaltung als kostengünstige Proberäume zur Verfügung gestellt werden?

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