Zum Urteil im Mordfall Kamal K.

Nach vier Verhandlungstagen ist heute das Urteil im Mordfall Kamal gesprochen worden. Das Landgericht Leipzig verurteilte Marcus E. wegen Mord aus niedrigen Beweggründen zu 13 Jahren Haft und Daniel K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3 Jahren Haft. Gegen Marcus E. wurde vom Gericht zudem eine Sicherungsverwahrung verhängt.

Damit folgte das Gericht im Hinblick auf Marcus E. der Nebenklage, die vor Gericht die Interessen der Familie des Ermordeten vertrat.

Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig und Prozessbeobachterin erklärt zum Urteil:

„Ich begrüße das Urteil ausdrücklich. Damit würdigt das Schwurgericht des Landgerichtes das offensichtlich rassistische Motiv der beiden Täter. Diese sind – auch heute – hartgesottene Nazis. Das beweisen nicht nur die Nazi-Tätowierungen, die ihre Körper übersäen und die Thor-Steinar-Kleidung, die beide in jener Nacht trugen.
Daniel K. stieg schon um die Jahrtausendwende in die rechte Szene ein und wurde nach seinem Umzug von Leipzig nach Aachen Mitglied der Kameradschaft Aachener Land. In diesem Zusammenhang wurde er mehrfach, u.a. wegen Gewalttaten gegen nicht-rechte Menschen straffällig. Während seines bis April 2010 währenden Knast-Aufenthaltes lernte er in der JVA Waldheim Marcus E. kennen. Diese Bekanntschaft kam nicht von ungefähr: beide verband u.a. ihre rassistische Gesinnung. Vor seiner vorzeitigen Haftentlassung bekundete Daniel K. gegenüber einem Sachverständigen, dass er zwar aus der organisierten rechten Szene aussteigen wolle, sein rechte Gesinnung aber nicht ablegen werde.
Dies mag ein Grund dafür gewesen sein, dass der eben aus der Haft entlassene Marcus E. auf einer „Kameradenbesuchstour“ auch ihn besuchte. Der gemeinsame Abend, den die beiden vor allem mit dem Trinken von Alkohol verbrachten, endete tödlich für Kamal K., der sich mit Freundin und einem Freund im Park vor dem Hauptbahnhof aufhielt.

Richter Jagenlauf argumentierte, dass die beiden Täter sich ganz bewusst in Nähe des Hauptbahnhofes bewegt hatten um Stress zu suchen. In Kamal, der einen erkennbaren Migrationshintergrund hat, fanden sie ein Opfer, das in ihre Feindbild passte. In Kamal, der einen erkennbaren Migrationshintergrund hat, fanden sie ein Opfer, das in ihre Feindbild passte. Insbesondere für Marcus E. sein Kamal kein Mensch, sondern unwertes Leben.
Rassismus bestimmt sehr wohl das Weltbild der Täter und hatte in dieser Nacht Auswirkungen auf ihr Handeln.

Bei aller Zufriedenheit mit dem Urteil und einer adäquaten Bestrafung der Täter bleibt im Hinblick auf die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei ein bitterer Beigeschmack. So erwies sich im Laufe der Verhandlung, dass die Polizei einem möglichen rassistischen Motiv der Täter nicht gewissenhaft nachgegangen ist. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung von Daniel K. wurden offensichtlich Gegenstände nicht beschlagnahmt, die dessen rechte Gesinnung nachweisen. Falsche Aussagen über den Zeitpunkt seines Einstiegs in die rechte Szene oder die Frage warum er in der Tatnacht politisch rechts belegte Kleidung trug, ließen die ermittelnden Beamten unbeachtet. Offen bleibt auch die Frage ob sich jemand vor der Hausdurchsuchung in der Wohnung K.s zu schaffen gemacht hat. Denn weder Spuren des Umtrunkes, den die beiden Täter vor ihrer „Sauftour“ in der Wohnung genommen hatten, noch eine mit rechter Kleidung und Literatur gefüllte Reisetasche, die wenig später bei der Polizei von Daniel K. für Marcus E. abgegeben wurde, fanden sich dort.

Das heute verkündete Urteil wird Kamal nicht wieder lebendig machen geschweige denn bei den Angehörigen ein Gefühl von Gerechtigkeit hinterlassen. Die Frage nach dem „Warum“, die Angehörige und FreundInnen von Kamal in Form von bedruckten T-Shirts im Gerichtssaal stellten, hat das Gericht allerdings beantwortet.

Betrachtet man vergleichbare Fälle, in denen die wirkliche Motivation der Täter viel zu oft unbeachtet blieb, scheute sich das Gericht nicht den Finger in die Wunde zu legen und damit die krasse Dimension rechter Ideologie sichtbar zu machen.
Auf Basis des Urteils muss Kamal K. auch offiziell als Opfer rechter Gewalt anerkannt werden. Zumindest eine Leerstelle in der lückenhaften offiziellen Statistik könnte so geschlossen werden. Von über 150 Todesopfern rechter Gewalt werden von der Bundesregierung nur 47 gezählt.

Der Prozess gegen die Mörder von Kamal hat schlussendlich auch eines deutlich gemacht: Es bedarf weiterhin engagierter Bemühungen der gesamten Gesellschaft gegen menschenverachtende Einstellungen. Auf dass sich eine solche Tat nie wiederholen möge.

Leipzig, 8.7.2011

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