Wahlkampf im Landtag: AfD will faktische Abschaffung des Familiennachzugs für Geflüchtete

Mit einem Antrag im August-Plenum des Sächsischen Landtages will die AfD den Familiennachzug für Geflüchtete faktisch abschaffen. Ich meine: Sowohl Moral als auch Recht stehen gegen diese Forderung.

Rede zum Antrag der AfD „Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz“ Drs 6/10386 (30. August 2017)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Damen und Herren,

dieser hier vorliegende Antrag zielt also wiederum auf die Änderung bundesgesetzlicher Grundlagen ab.. es scheint als wurde er nur für das diesmonatige Plenum gestrickt um dabei zu helfen im Bundestagswahlkampf noch mal ordentlich Angst vor Migration zu schüren.

Man könnte meinen, dass Fraktionen sich vor der Formulierung von Anträgen mit der Rechtslage und den Auswirkungen ihrer Initiativen auf das Leben von Menschen befassen. Doch das ist bei der AfD Fraktion wohl hoffnungslos.
Und so will ich anfangs schlaglichtartig illustrieren, wen ihr Antragsbegehr betreffen kann.

Zum Beispiel Herrn M. aus Syrien. Er ist anerkannter Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Monat nach seiner Flucht wurde seine Tochter in Syrien vom IS erschossen, als sie zusammen mit ihrem Bruder zur Schule ging. Seitdem ist der Mann schwer traumatisiert und wird psychotherapeutisch behandelt. Er hat große Angst um seine restliche Familie, die derzeit immer noch in Syrien verweilt und regelmäßig vom Geheimdienst verhört und unter Druck gesetzt wird.

Oder am Beispiel von Hotmann aus Somalia. Als sie Schülerin war, hatte ein Mann um ihre Hand angehalten, ihr Vater aber abgelehnt. Hotmann studierte, wurde Krankenschwester, heiratete den Mann, den sie liebte und bekam Kinder. Doch ihr früherer Verehrer war inzwischen Anführer einer Terrormiliz und wollte Rache nehmen. Er sorgte dafür, dass die gesamte Familie der jungen Frau inhaftiert wurde, sie selbst wurde Opfer von Vergewaltigungen, floh halsüberkopf und wurde in Deutschland als Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Die freigekaufte Familie versteckt sich seitdem bei Verwandten in Somalia und Sambia. Für Hotmann ist das dringlichste Anliegen ihren Mann und ihre Kinder nach Deutschland nachzuholen.

In diesen beispielhaften Fällen soll – wenn es nach der AfD geht – der Familiennachzug also prinzipiell versagt werden, weil die Anerkennung als asylberechtigt nicht nach Grundgesetz erfolgte. Und für die wenigen verbliebenen Asylberechtigten, die dann noch ein Recht auf Familiennachzug hätten, sollen zusätzliche Hürden finanzieller Art eingebaut werden. Als wenn die realen bürokratischen Hürden nicht schon schlimm genug wären und Familienzusammenführungen auch jetzt schon für viele de facto verunmöglichen.

Fakt ist: Eine beschwerliche Flucht übers Mittelmeer, mit wochen- oder monatelangen Fußmärschen, ist Frauen und Kindern nicht zuzumuten. Genau darum fliehen vor allem alleinstehende Männer. Genau wie es Situationen gibt, die ein sofortiges Fliehen von Personen aus Gefahrensituationen notwendig macht, auch ohne die Familienangehörigen, die dann in Gefahrensituationen zurückgelassen werden.
Ganz anders sähe es aus, wenn es gesicherte und unbürokratische Möglichkeiten zur Ausreise gäbe, mit der Perspektive ohne Hürden in ein Zielland einzureisen. Das ist was wir als LINKE fordern: Sichere und legale Fluchtwege für schutzsuchende Menschen, Fähren statt Frontex und humanitäre Visa statt lebensgefährlicher Grenzübertritte!

Ich erinnere mich gut: Im Zuge der Debatte um Kinderehen taten Sie, die AntragsstellerInnen, sich als Vorkämpfer für die Rechte von Frauen und Kindern hervor. Wer Argumente allerdings nur punktuell-instrumentell einsetzt, der kann auch keine schlüssige Argumentation entwickeln. Dass es vor allem Frauen sind, die auf der Flucht und auch in den von ihnen immer wieder gehypten Flüchtlingslagern in den Anrainerstaaten der Krisenländer potentiell Opfer von Gewalt und Vergewaltigung werden, blenden sie an dieser Stelle einfach aus. Ihr Familienbegriff schließt den Zusammenschluss nicht-biodeutscher Menschen aus.

Nicht nur die Moral, sondern auch das Recht steht dabei allerdings gegen Sie.
Der besondere Schutz der Familie ist nämlich in Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes und in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft. Das Recht auf ein Zusammenleben von Kindern mit ihren Eltern wird darüber hinaus in Artikel 9 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention betont. Daraus ergibt sich auch für Nicht-Deutsche ein Anspruch auf Familiennachzug. Insbesondere bei Flüchtlingen, egal ob nach Grundgesetz asylberechtigt, als Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention oder mit subsidiärem Schutzstatus, ist regelmäßig nicht absehbar wann ihr Aufenthalt enden wird. Wenn die Familieneinheit im Herkunftsland oder einem Drittstaat nicht hergestellt werden kann, dann tritt die Pflicht die Familie zu schützen vor migrationspolitische Erwägungen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 6 GG und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Artikel 8 EMRK ist der Staat zum Schutz der Familie verpflichtet und Entscheidungen über einen Familiennachzug nicht pauschal abzulehnen.

Genau dies war und ist auch im Hinblick auf die mit dem Asylpaket 2 vorgenommene Gesetzesänderung durch die große Regierungskoalition zu kritisieren. Es ist bekannt: Im März 2016 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Unter anderem das Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass diese pauschale Aussetzung nicht rechtskonform ist. Anträge auf Familiennachzug müssten demnach durch deutsche Auslandsvertretungen weiter entgegengenommen und einer Einzelfall-Prüfung unterzogen werden.

Die AfD-Fraktion will die zutiefst inhumane, familienfeindliche und rechtlich zweifelhafte Aussetzung des Familiennachzugs für eine Flüchtlingsgruppe nun noch auf die Spitze
treiben.

Und das tut sie auf Basis deutlich übertriebener Zahlen. Dabei unterscheidet sie sich kaum vom Bundesinnenminister, von dem wir falsche Zahlenspiele ja zur Genüge kennen. Thomas de Maiziere machte im Jahr 2015 Panik, indem er von einer Verdreifachung der Zahlen Geflüchteter durch Familiennachzug sprach. Die bayerische CSU-Ministerin Aigner war sogar mit der Zahl von 7 Millionen im Spiel. Dass die AfD dies in einer Pressemitteilung vom gestrigen Tag mit 1,2 Millionen unterbietet, macht es nicht besser.
Das BAMF dagegen vermeldetet Mitte 2016, dass von durchschnittlich etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörigen pro syrischem Geflüchteten auszugehen ist. Das Auswärtige Amt prognostizierte vor kurzem 200.000 bis 300.000 FamiliennachzüglerInnen. So oder so: Auch hier gilt: Menschenrechte kennen keine Obergrenze.

Wir lehnen den Antrag der AfD selbstverständlich ab und appellieren an die Koalition sich sich stattdessen auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nicht nur unverzüglich ausgesetzt wird, sondern der Familiennachzug endlich entbürokratisiert und erleichtert wird! Dazu gehört auch eine Ausweitung des Familienbegriffs. Machen sie ihre Wahlkampfreden endlich wahr: Schützen sie Familien und befördern sie Integration!

 

(>> Humboldt law clinic zum Thema)

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