Verhandlung gegen BSG Chemie: Sorge um die Antidiskriminierungsrichtlinien des DFB

Dokumentation der Pressemitteilung des Roten Stern Leipzig e.V. zur am 18.12. anstehenden Verhandlung des Sportgerichtes gegen die BSG Chemie Leipzigwegen vermeintlicher Diskriminierung von Spielern des ATSV Wurzen

Am 18. Dezember verhandelt das Sportgericht des Sächsischen Fußballverbands (SFV) gegen die BSG Chemie Leipzig. Im Bezirksliga-Punktspiel am 19. Oktober
2013 gegen den ATSV Frisch Auf Wurzen hatten deren Spieler das Spielfeld beim Stand von 2:0 für das Heimteam verlassen. Der Schiedsrichter brach das Spiel
schlussendlich ab. (siehe auch hier)  Dieser durch die Wurzner Spieler herbeigeführte Spielabbruch wurde am 13. November 2013 durch das Sportgericht des SFV sanktioniert. Das
Heimteam erhielt drei Punkte, der ATSV Wurzen eine Geldstrafe. Im kommenden Sportgerichtsverfahren am 18. Dezember wird bezüglich dieses Spiels gegen die
BSG Chemie verhandelt. Ihr wird laut Verfahrenseinleitung des SFV vorgeworfen, „dass sich ihre Anhänger diskriminierend gegen die Spieler des ATSV Frisch Auf
Wurzen verhalten haben“ sollen. Es soll sich bei der vermeintlichen Diskriminierung durch einen Anhänger der BSG um den Ruf „Nazischwein“ handeln.

Für den Roten Stern Leipzig ’99 e.V. ist die Anwendung des Diskriminierungsbegriffs schwer nachvollziehbar. Der  Pressesprecher des Roten Stern Leipzig, erklärt: „Vorgeworfen wird der BSG, dass jemand eine nicht näher bezeichnete Person als „Nazischwein“ beschimpft habe. Nun könnte der Ruf prinzipiell eine Beleidigung darstellen, ist aber keine Diskriminierung.“

Die Antidiskriminierungsregeln (u.a.) des Deutschen Fußballbundes (DFB) sollen neonazistische, menschenverachtende Äußerungen im Fußball ahnden, die
Menschen auf Grund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht und/oder sexueller Orientierung abwerten. Die Äußerung „Nazischwein“ wird vom
Diskriminierungsbegriff nicht erfasst. Vielmehr birgt dies Gefahr der Entwertung der Antidiskriminierungsregeln des DFB.

Der Rote Stern Leipzig  ́99 e.V., Träger des Sächsischen Demokratiepreises (2009) und des Julius-Hirsch-Preises für Nachhaltigkeit des DFB (2010), hofft, dass das
Sportgericht die Antidiskriminierungsregelungen des Verbandes umsetzt und das Verfahren gegen die BSG Chemie einstellt. „Die ganze Sache ist eine Farce! Wieder wird sich nicht mit dem eigentlichen Problem, Neonazis beim Fußball, und ganz konkret mit NPD-Mann Möbius im Tor, beschäftigt“, sagt der Pressesprecher des RSL.

Vor dem Spiel gegen die BSG hatte der ATSV noch verlautbaren lassen, dass sie aus „Rücksicht“ auf die Situation ihren Stammtorwart und NPD-Stadtrat Matthias
Möbius „zu Hause“ lassen würden. Offenbar war Möbius dennoch zugegen, wie Bilder im Internet belegen. (hier klicken) Das prinzipiell ehrenwerte, soziale Engagement des ATSV, beispielsweise im Jugendbereich, bleibt fragwürdig, solange ein NPD-Stadtrat im Tor der ersten Mannschaft steht.

„Um es ganz klar zu sagen: Antirassistisches Engagement geht nicht mit Neonazis. Das ist und bleibt ein Widerspruch in sich“.

Leipzig, 16.12.2013

Ein Gedanke zu „Verhandlung gegen BSG Chemie: Sorge um die Antidiskriminierungsrichtlinien des DFB“

  1. Politik im Fußball , nein …war meine Meinung Fußball dem Fußball
    Politilk auf die Straße ,

    Der Fußball bietet hier leider deutlich eine Große Blattform, daher ist Diskriminirung in jeder Form egal wie und Wo im Keim zu ersticken.

    Fußball wird zur Straßenpolitik in der sich Fans deutlich dem Verein und Ihrere politschen Meinung wieder finden .

    und solange es Äußerungen v. Rasi.und Dummen Spinner gibt
    und Vereine keine Klare Line beziehen wird es immer zu neuen Angriffen gegen Spieler und Publikum kommen .
    daher gilt
    Antidiskriminierungsregelungen des Verbandes für Spieler und Fans
    umsetzen.

    liebe Gr.*

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