Schutz für alle: Weitere Aussetzung der Gebühren für Notunterkünfte für Wohnungslose und Weiterführung der Speiseversorgung

Infolge der Corona-Schutz-Verordnungen und den darin enthaltenen Kontaktbeschränkungen sowie dem Gebot, zu Hause zu bleiben, wurden in Leipzig die Gebühren für die Nutzung der Notunterkünfte zunächst bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Zudem wurden die Kapazitäten für die Notunterbringung ausgeweitet und im selben Zeitraum Mittel für eine kostenfreie Speisenversorgung in den Einrichtungen der Wohnungslosennotfallhilfe bereitgestellt.
Laut Gebührenordnung der Stadt müssen Wohnungslose im Regelfall 5 Euro pro Nacht für die Nutzung der Notunterkünfte zahlen.
Die Linksfraktion hat im Stadtrat erfragt, ob angesichts der steigenden Covid-19-Infektionszahlen und der sinkenden Temperaturen die Verlängerung dieser Maßnahmen angestrebt ist. Laut Antwort der Stadtverwaltung ist dies bisher nicht vorgesehen. Mein Statement:

Die von uns abgefragten Zahlen zur Nutzung der Wohnungslosen-Notunterkünfte in den letzten Monaten sprechen dafür, dass die Aussetzung der Gebühren und die Etablierung eines Interims in der Torgauer Straße 290 dazu führten, dass verletzliche Menschen, die auf der Straße besonderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, die Hilfeangebote stärker annahmen.

Die Zahl der wohnungslosen Männer, die die Bestandsunterkunft in der Rückmarsdorfer Straße und im Interim in der Torgauer Straße 290 nutzen, hat sich von durchschnittlich 27 im Jahr 2019 auf 75 erhöht. Auch die ganztägige Öffnung der Unterkünfte in der Kernzeit des Lockdowns hat sich laut Aussagen der Stadtverwaltung bewährt. Im Regelfall sind die Unterkünfte nur von 16:00 bis 8:00 geöffnet.

Umso unverständlicher ist es, dass die Aussetzung der Gebühren für die Nutzung der Unterkünfte und das Anbieten einer Speiseversorgung nicht über den 30. September 2020 verlängert wurden und werden. Gerade die steigenden Infektionszahlen und die stark einbrechenden Temperaturen sprechen dafür, dass die Corona-Regelungen für Notunterkünfte verlängert werden sollten. Davon profitieren gerade auch die Menschen, die sich die 5 Euro Gebühr nicht vom Jobcenter oder Sozialamt erstatten lassen können bzw. die keine persönlichen Ressourcen haben, sich darum zu kümmern. 

Der Schutz der Gesundheit darf keine Frage finanzieller Möglichkeiten sein. Wir fordern die Stadt in diesem Sinne auf, die Gebühren für die Nutzung der Notunterkünfte bis zum März 2020 komplett auszusetzen, die 24-stündige Nutzung wieder zu ermöglichen und auch eine bedarfsgerechte Speisenversorgung zu ermöglichen.

Jenseits dieser Notmaßnahmen setzt die Linksfraktion große Hoffnung in das Housing-first-Konzept, das von der Stadt Leipzig derzeit erarbeitet wird. Dies geht auf einen Stadtratsbeschluss von Dezember 2018 zurück, der auch von der Linksfraktion initiiert wurde. Mit dem Ansatz des „housing first“ soll ermöglicht werden, dass Wohnungslose schnell wieder eigenen Wohnraum finden und dort bedarfsgerechte Unterstützung zur Seite gestellt bekommen.

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