Ab 2032 gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen. Sachsen hat sich nun auf den Weg gemacht diesen Rechtsanspruch auf den Weg zu bringen: Nach Monaten voller Diskussionen und Verhandlungen hat das Gesetz heute eine Mehrheit im Landtag bekommen. Als Linke waren wir an den Verhandlungen beteiligt und konnten dabei noch wichtige Punkte im Gesetz festschreiben. Meine Rede zu diesem Meilenstein des Gewaltschutzes:
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Sie ist eine Realität, die in Sachsen tausende Menschen betrifft – oft hinter verschlossenen Türen und viel zu häufig im Verborgenen.
Allein im Jahr 2024 wurden in Sachsen über 10.000 Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt registriert. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der Schutz und Unterstützung braucht. Und wir wissen: Die Dunkelziffer ist groß.
Mit dem neuen Gewalthilfegesetz haben wir die Chance, betroffenen Menschen eine verlässliche Perspektive zu geben, überall. Denn Schutz vor Gewalt darf keine Frage des Wohnorts oder des Geldbeutels sein.
Das Bundesgesetz ist ein Meilenstein: Aus einer bisher freiwilligen Aufgabe wird eine Pflichtaufgabe mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Wir begrüßen, dass das Landesgesetz frühzeitig vorliegt und die Regelungen bereits ab 2027 in Kraft treten können. So können wir die Strukturen in Sachsen rechtzeitig ausbauen. Denn unsere Schutzplätze und Beratungsangebote arbeiten längst am Limit.
Auch wir als Linke haben in den Gesetzgebungsprozess wichtige Punkte eingebracht. Und ich möchte an dieser Stelle den vielen engagierten Fachkräften für das Engagement um das Gesetz danken, genau wie dem Fachreferat im SMS für die offene, konstruktive Haltung in der Diskussion.
Ich will kurz das ansprehen, was wir als Linke in den Verhandlungen besonders stark machen konnen.
Erstens: Prävention.
Prävention und Öffentlichkeitsarbeit müssen feste Bestandteile im Gewaltschutz sein. Es geht um Sensibilisierung, Gewaltschutzkonzepte und Täterarbeit. Denn Gewalt zu verhindern heißt auch, Täter in die Verantwortung zu nehmen. Die Verantwortung für Gewalt liegt niemals bei den Betroffenen. Prävention ist nun als eigenständiges Handlungsfeld im Gesetz verankert. Die Interventions- und Koordinierungsstellen erhalten dafür eigene Personalressourcen.
Zweitens: Inklusion.
Schutzplätze und Beratungsangebote müssen barrierefrei werden. Menschen mit psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen sind besonders gefährdet. Bisher gibt es in Sachsen nur einen wirklich barrierefreien Schutzplatz. Das reicht nicht! Barrierefreiheit ist beim Ausbau der Plätze nun eine Priorität.
Drittens: queere Betroffene.
Sie werden im Gesetz als eigene Zielgruppe definiert. Das gibt Betroffenen und Schutzstrukturen Handlungssicherheit. Wir werden genau beobachten, ob das in der Praxis funktioniert.
Und viertens: sexualisierte Gewalt.
Sie wird als eigenständiges Gewaltphänomen mit eigenen Schutz- und Beratungsbedarfen anerkannt. Das ist eine wichtige Forderung der Fachkräfte, die wir in die Verhandlungen eingebracht haben.
Bei allem, was wir erreichen konnten, sagen wir aber auch klar: Der Ausbau der Schutzplätze geht zu langsam.
2024 mussten 947 Frauen mit 1.077 Kindern abgewiesen werden, weil schlicht kein Platz war.
Laut Entwicklungsplanung wollen wir 2028 insgesamt 213 Plätze erreichen. Das ist zu wenig und entspricht nur etwas mehr als der Hälfte des Zielwertes der Istanbul-Konvention.
Damit wird der Rechtsanspruch, der ab 2032 gilt, eben nicht erfüllt.
Wir brauchen mehr Schutzplätze, mehr Personal in den Beratungsstellen und eine Finanzierung, die steigende Kosten berücksichtigt. Das Geld, das die Staatsregierung im Haushaltsentwurf eingestellt hat, reicht dafür nicht aus. Wir werden uns mit unseren Haushaltsanträgen dafür einsetzen, dass die Schutz- und Unterstützungsstrukturen bedarfsgerecht ausgestattet werden.
Dem Gesetz stimmen wir heute zu. Wir konnten im Prozess vieles einbringen. Aber wir werden die Umsetzung kritisch begleiten.
Besonders die Situation junger Menschen, die in ihren Partnerschaften Gewalt erfahren, bleibt eine Leerstelle. Der Zugang zu Hilfe darf nicht davon abhängen, wie engagiert ein lokales Jugendamt ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Der Rechtsanspruch gilt ab 2032. Aber Schutz brauchen Betroffene heute.
Jede Abweisung ist eine zu viel. Wir werden dafür kämpfen, dass aus diesem Rechtsanspruch ein tatsächlicher Anspruch auf Schutz wird. Dass jede Frau, jedes Kind und jeder Mensch, der Schutz sucht, ihn auch bekommen kann.