Die Linksfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verbessern soll. (Drucksache 7/10059).
Wir wollen den neu hinzukommenden Menschen einen gleichberechtigten Platz in dieser Gesellschaft einräumen, wir wollen ihnen Chancen geben hier ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wir wollen Gesellschaft ändern.
In den letzten Monaten konnten wir sehen, wie schnell zahlreiche Menschen auch in Sachsens Kommunen den geflüchteten ukrainischen Kriegsopfern zur Seite gesprungen sind. Von Anfang an waren auch diejenigen Strukturen zur Stelle, die schon ab 2015 Geflüchtete aus anderen Kriegsgebieten begleiten. In den vergangenen Jahren ist vor allem aufgrund dieses zivilgesellschaftlichen Engagements vieles erreicht worden. Die Landesregierung hat zumindest förderpolitisch eine Basis für die Inklusion von eingewanderten Menschen geschaffen. Was aber fehlt, ist eine politische Vision, ein großer Rahmen, Verbindlichkeit.
Wir können als Bundesland nicht die schwerwiegenden Defizite im Einwanderungs-, Asyl- und Aufenthaltsrecht beheben. Wir können aber unsere Möglichkeiten nutzen, um Menschen mit Migrationsgeschichte – seien es Geflüchtete oder Menschen, die für Ausbildung, Studium oder Arbeit oder aus anderen Gründen eingewandert sind – gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Wir wollen regeln, dass alle öffentlichen Stellen und Organisationen die Inklusion und Beteiligung eingewanderter Menschen zu unterstützen und Diskriminierung aktiv entgegen zu wirken haben.
Das erfordert die interkulturelle Öffnung aller Behörden, Stellen und Einrichtungen, aber auch mehr politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Wir fordern dazu einen Landesmigrationsrat. In den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten sollen kommunale Migrationsräte verbindlich festgeschrieben werden. Die Räte sollen auch Antrags- und Rederecht in den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten haben. Wir wollen zudem hauptamtliche Migrationsbeauftrage auf den kommunalen Ebenen festschreiben und das Amt der oder des Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Amt der oder des Sächsischen Migrationsbeauftragten umgestalten. Mit der Schaffung von Kommunalen Teilhabezentren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten greifen wir ein gut funktionierendes Modell aus Nordrhein-Westfalen auf. Dort sollen kommunale Integrationsbemühungen sowohl öffentlicher als auch zivilgesellschaftlicher Akteure gebündelt werden. Hinzu kommt die sichere und langfristige Förderung freier Träger insbesondere in der Asyl- und Perspektivberatung, Flüchtlingssozialarbeit und der psychosozialen Versorgung. Eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 25 Millionen Euro soll es den Kommunen ermöglichen, das Gesetz umzusetzen.
PM 15. Juli 2022