Rückkehr zu Sachleistungen für Geflüchtete in Leipzig?

EssenspaketeVorschlag der CDU ist unmenschlich und heizt die gesellschaftliche Stimmung gegen Geflüchtete an – Inhaltlich falsche Begründung. Mein Statement zum CDU-Antrag

Die CDU-Fraktion im Stadtrat schlägt mit einem Antrag die Rückkehr zu Sachleistungen für Geflüchtete vor. Seit 2009 erhalten Asylsuchende in Leipzig Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Bargeld ausgezahlt. Dies war eine wichtige Errungenschaft, die die gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen zumindest ein wenig zurückgedrängt hat. Das Sachleistungsprinzip bedeutete auch in Leipzig Essenspakete. Die darin enthaltenen Lebensmittel hatten oft schlechte Qualität, entsprachen nicht den Bedürfnissen der Menschen und waren nicht zuletzt überteuert.

Mit der im März 2015 in Kraft getretenen Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde der Vorrang von Bargeld nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahme auch gesetzlich festgeschrieben. Dies wurde zwar durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober 2015 wieder ausgehebelt, die Zahlung von Bargeld anstelle der Ausgabe von Sachleistungen obliegt aber weiterhin den Unterbringungsbehörden, in dem Fall der Stadt Leipzig.

Die Linksfraktion wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es in Leipzig beim Bargeldprinzip bleibt. Geflüchtete Menschen sind keine Menschen 2. Klasse, die schlechter behandelt werden dürfen als hier geborene Menschen. Bargeldleistungen sind eine essentielle Voraussetzung für eine diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Mit ihrem Vorschlag macht die CDU-Fraktion einen Schritt in die völlig falsche Richtung. Das Gebot der Stunde ist Teilhabe für Geflüchtete in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Letztendlich würde eine Rückkehr zu Sachleistungen nicht nur die Lebenssituation von Geflüchteten in Leipzig verschlechtern, sondern einen noch tieferen Keil zwischen ansässige Bevölkerung und neu dazukommende Menschen treiben.
Zudem ist die Argumentation der CDU inhaltlich falsch. Es sind vor allem anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber, die es nach Leipzig zieht. Diese dürfen ihren Wohnsitz bisher frei wählen und erhalten reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Die, die sich noch im Asylverfahren befinden, sind mittels der Wohnsitzauflage an den Ort gebunden, an den sie zugewiesen sind, nur dort erhalten sie auch ihre Leistungen. Ein noch nicht anerkannter Asylsuchender aus Nordsachsen kann also in Leipzig gar keine Geldleistungen beziehen, er kann sich lediglich in Leipzig aufhalten und sein Geld hier ausgeben.

So oder so: Der Vorschlag der CDU ist nichts anderes als unmenschlich und heizt die gesellschaftliche Stimmung gegen Geflüchtete an.
Die Linksfraktion ist ganz beim Sozialbürgermeister Thomas Fabian, der 2008 anlässlich der Umstellung von Sach- auf Bargeldleistungen äußerte: „Das bedeutet mehr Selbstbestimmung und ein Plus an Lebensqualität für die Leistungsberechtigten.“

PM Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig, 22.2.2016

Bildquelle: fluechtlingsrat-bayern.de

3 Gedanken zu „Rückkehr zu Sachleistungen für Geflüchtete in Leipzig?“

  1. Erstmal muss man hier unterscheiden ob es um Sachleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung oder nach der Verteilung auf die Kommune geht.

    Direkt nach einer Ankunft in Deutschland halte ich es schon für Zumutbar, dass die Schutzsuchenden ersteinmal mittels Sachleistungen alles notwendige erhalten. Es darf dann aber nicht so sein, dass es nur Tostbrot mit Salami oder Käse zum essen gibt, sondern das Essensangebot muss so breit, dass jeder nach kulturellen und auch körperlichen Gesichtspunkten vom Baby bis zur Oma aus einem Grundangebot wählen kann, was er auch verträgt.
    Das ist aber nur die Ernährung, den Schutzsuchenden möchte aber auch nicht Monatelang die Decke auf den Kopf fallen, oder die Zeltplane, deshalb müssen auch Gutscheine für Freizeitaktivitäten wie Schwimmbäder oder Mitgliedschaften in Sportvereinen ausgegeben werden. Weil man nie an alles denken kann, muss zumindest ein Teil als Taschengeld gewährt werden, damit sich ein Schutzsuchender auchmal etwas speziel benötigtes kaufen kann.

    Nach der Erstaufnahmeeinrichtung muss jedoch alles als Geldleistung gewährt werden, alleine schon weil die Schutzsuchenden lernen müssen sich in Deutschland und Leipzig zurecht zu finden. Sie müssen lernen wie man hier im Supermarkt einkauft und was man für Geld erhalten kann, damit kommen sie in Kontakt mit anderen Bürgern und sehen das es sich lohnt Deutsch zu lernen und sich zu integrieren, um eine Arbeit aufnehmen zu können, mit der sie sich mehr leisten können.

    Nur Zuhause rumhängen und einen Gutschein nach dem nächsten einlösen wäre hingegen ein dahinvegetieren in die unselbstständigkeit hinein.

  2. Ich bin der Meinung, dass vor allem die Westdeutschen schon etwas mehr für die Flüchtlinge tun und nicht so auf uns Sachsen schimpfen sollten. Nach dem Krieg wurden die von Amerika hochgepäppelt und hatten ein schönes Leben im Wohlstand, während wir uns im Unrechtsstaat nur wenig leisten konnten. Und wenn jetzt Flüchtlinge aus den Kriegen des einstigen Wohltäters kommen wäre Dankbarkeit angezeigt. Obwohl ich als Sachse von den Wohltaten des Flüchtlingsverursachers nicht partizipiert habe spende ich monatlich für Hilfsbedürftige, auch aus dem US- Kriegsgebieten, weil wir Sachsen noch Menschlichkeit haben.
    Und Sachleistungen für Kriegsflüchtlinge, wie es die zugereisten Politiker aus den alten Bundesländern fordern geht da schon gar nicht. Statt Dankbarkeit zeigen die wieder nur Raffgier.

  3. Das Sachleistungsprinzip ist einfach ein organisatorischer Blödsinn. Punkt. Aus.

    Dass es in Notunterkünften ohne Kochmöglichkeit ein zentralere Versorgung gibt, ist ja auch den suboptimalen Umständen geschuldet. Sobald irgendwie möglich, ist eine Auszahlung von Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für alle Beteiligten befriedigender und unkomplizierter. Sonst können wir gleich wieder mit Naturalwirtschaft anfangen…

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