Die gut integrierte Familie Imerlishvili – Eltern und sieben Kinder, davon fünf hier geboren – wurde im Juni aus Pirna nach Georgien abgeschoben. Jetzt hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass sie zurückzuholen ist. Das Gericht schreibt: „Den elf und zehn Jahre alten Antragstellern […] habe im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung und darauf zugestanden, die rechtskräftige Entscheidung über ihre Anträge auf Gewährung eines Aufenthaltstitels im Inland abwarten zu dürfen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hauptsacheverfahren sei für sie nicht offensichtlich zu verneinen, da sie seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium bzw. die Grundschule besuchten. Es handle sich bei ihnen damit um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert seien.“
Mein Statement zur Entscheidung: „Familie Imerlishvili ist kein Einzelfall – nach dem Paukenschlag aus Bautzen jetzt eine Bleiberechtsoffensive starten“ weiterlesen







