Seit der Novellierung des Baugesetzbuches vom 14. Juni 2021 („Baulandmobilisierungsgesetz“) haben die Kommunen neue wohnungspolitische Möglichkeiten. Städte und Gemeinden mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ – wie Dresden und Leipzig – können nunmehr mit einem erweiterten Vorkaufsrecht unbebaute Grundstücke preislimitiert ankaufen, um Boden zu bevorraten. Außerdem können sie mittels einer neuen Regelung zu Baugeboten dort Wohnungsbau anordnen, wo er planungsrechtlich zulässig, von Eigentümerinnen und Eigentümern aber nicht gewollt ist. Zudem kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen jetzt erschwert werden.
Allerdings müssen die Länder den betroffenen Kommunen diese neuen Möglichkeiten freigeben, indem per Rechtsverordnung ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt wird. Die Stadt Leipzig hat dies bei der Staatsregierung bereits beantragt, wie eine Kleine Anfrage von mir zeigt (Drucksache 7/7477) „Staatsregierung blockiert Möglichkeiten, mit denen die Kommunen bezahlbaren Wohnraum beschaffen könnten“ weiterlesen