Öffentliche Außenbereiche des Hauptbahnhofes faktisch privatisiert

Die Stadt Leipzig schafft Fakten. Per Beschluss des Oberbürgermeister trat zum 1.3.2018 eine Vereinbarung über die faktische Übertragung städtischer Flächen an die Deutsche Bahn AG in Kraft. Seitdem gilt in den überdachten Bereichen an West- und Osthalle sowie an den Mittel- und Seitenbereichen die Hausordnung des Bahnhofs.

So banal die Nutzungsvereinbarung klingt, so sehr hat sie es in sich. Es geht hier um eine Aushebelung öffentlicher Aufgaben, um eine (zeitlich begrenzte) faktische Privatisierung öffentlichen Raums. Die Stadt Leipzig behauptet, dass es mit dem Vertrag lediglich um eine „Klarstellung“ der Zuständigkeit der Bahn geht. Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2014 (Az.: BVerwG 6 C 4.13).  In diesem Urteil ging es konkret um die Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellungsmaßnahme durch die Bundespolizei im Außenbereich des Bahnhofs Trier. Zwar wird in dem Urteil – am Rande – die Zugehörigkeit von überdachten Flächen im Eingangsbereich eines Bahnhofsgeländes bejaht, daraus folgt aber keineswegs die Notwendigkeit diese Flächen explizit an die Bahn AG zu übertragen, wie es die Stadt Leipzig zu argumentieren versucht und nun auch vollzieht.

In der Vorstellung des OBM-Beschlusses in der öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte am 5. April 2018 legte die anwesende Vertreterin des Ordnungsamt dar, dass die Vereinbarung auf Initiative der Stadtverwaltung auf den Weg gebracht wurde. Ursächlich dafür sei das zunehmende Beschwerdeaufkommen über in den Außenbereichen aufhältige bettelnde, alkohol-konsumierende Menschen und den damit verbundenen Lautstärke-Pegel und die (Un)Sauberkeit gewesen.

Daraus lässt sich glasklar schließen, dass die Übertragung der Flächen sich in die Vertreibungsbemühungen der benannten Gruppen einordnet. Sie ist zudem als Kapitulation der öffentlichen Hand gegenüber Privaten.

Die Hausordnung der DB (hier als pdf zum Nachlesen) ist um einiges restriktiver gestaltet als die städtische Polizeiverordnung. So ist bereits „Betteln“ verboten, genau wie das „Durchsuchen von Abfallbehältern“, „Sitzen und Liegen auf dem Boden“, „übermäßiger Alkoholkonsum“ oder aber das „laute Abspielen von Tonträgern“.

Durchgesetzt wird dieses Hausordnung bekanntermaßen durch private Sicherheitsdienste. Es geht also nicht mehr um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich von Ordnungsamt und Polizei fallen, sondern um die Exekution eines einseitigen Verständnisses von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Dass es hier auch um Geschäftsinteressen der ECE-GmbH als Betreiberin des Konsumtempels Hauptbahnhof geht, liegt auf der Hand. Nebenbei sei erwähnt, dass auch die Verantwortung für Verkehrssicherungspflichten, zum Beispiel Schneeschieben, nun offiziell bei der Bahn liegt.

Die Vorlage über den Abschluss der Vereinbarung wird dem Stadtrat nur zur Information vorgelegt. Eine Möglichkeit der Intervention gibt es nicht.

Allerdings wird in der Stadtratssitzung am 18.4.2018 der Antrag der Linksfraktion „Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden“ diskutiert und abgestimmt werden. Neben einem Runden Tisch, der sich mit einer Lösung für die Situation am Hauptbahnhof auseinandersetzen soll, beinhaltet der Antrag auch die Forderung die Übertragung der Flächen an die DB bis zum Finden von Lösungen auszusetzen. Somit hat die Verwaltung vor Abstimmung des Antrages bereits Fakten geschaffen.
Das wird die Linkfraktion nicht so einfach hinnehmen und hat darum eine Neufassung ihres Antrages ins Stadtratsverfahren gebracht. Im neuen Punkt 2 des Antrages fordert die Fraktion die Rücknahme des vom OBM gefassten Beschluss über die „Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn AG für die überdachten Flächen am Leipziger Hauptbahnhof“.

 

 

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