Asylunterkünfte sind nicht per se „gefährliche Orte“ – Sonderbefugnisse wirken nicht gegen Kriminalitätsursachen

In Bayern kann die Polizei Asylunterkünfte bzw. deren Umfeld standardmäßig als „gefährliche Orte“ kategorisieren. Ich erfragte bei der sächsischen Staatsregierung (Drucksache 6/12652), ob diese im Zuge der Novellierung des Polizeigesetzes eine analoge Regelung plant.

§ 19 Absatz 1 Nummer 2 ermöglicht bereits solche Einstufungen; die bayerische Regelung wird von Grundrechts- und Geflüchteten-Initiativen kritisiert (z. B. vom Flüchtlingsrat Bayern und vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte-Verein). Die Staatsregierung lässt die Antwort offen, nennt aber neun der etwa 150 Sammelunterkünfte in Sachsen, deren Umfeld als „gefährliche Orte“ eingeordnet wird.

Wenn Asylunterkünfte als „gefährliche Orte“ gelten, werden viele Bewohnerinnen und Bewohner pauschal für die Straftaten einzelner bestraft, indem ihre Grundrechte verletzt werden. Dort darf die Polizei anlasslos und verdachtsunabhängig die Identität von Menschen feststellen und zu diesem Zweck auch Durchsuchungen vornehmen. Die Unschuldsvermutung wird ausgehebelt, und die Kategorisierung der Orte als „gefährlich“ folgt weder klaren Kriterien noch lässt sie sich parlamentarisch kontrollieren. „Polizeiliches Erfahrungswissen“ reicht schon aus. Es gibt aber keine Grundlage für einen Generalverdacht gegen Geflüchtete.

Eine pauschale Regelung zu „gefährlichen Orten“ im Polizeigesetz hielten wir für verfassungsrechtlich bedenklich. Das wäre der Fall, wenn Asylunterkünfte per se als „gefährliche Orte“ kategorisiert werden würden. Der rechtsstaatliche Weg besteht darin, Kontrollen und Durchsuchungen dann vorzunehmen, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

An den neun Unterkünften kommt es vor allem zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Diebstahls- und Drogendelikten. Auch Asylsuchende werden Opfer dieser Straftaten von Asylsuchenden. Kriminalität lässt sich nicht bekämpfen, ohne ihre Ursachen anzugehen. Wer in Sammelunterkünften lebt, ist in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, kann sich kaum integrieren, lebt in bedrückender Perspektivlosigkeit und Langeweile, hinzu kommt in vielen Fällen Geldnot. Diese Umstände können Drogenkonsum, Aggressivität und Kriminalität Vorschub leisten. Das alles rechtfertigt keine Straftaten, aber es zeigt, was nötig ist: mehr dezentrale Unterbringung, kürzere statt längere Verweildauer in Massenunterkünften, schnellerer und barrierefreier Zugang zu Bildung, Arbeit und demokratischer Teilhabe. Damit wäre unser aller Sicherheit mehr gedient als mit Zonen, in denen die Polizei unkontrolliert Sonderbefugnisse ausübt.

PM 6. April 2018

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