Nach Anerkenntnis des Urteils zur Vergütung von Tagespflegepersonen – LINKE fordert schnelle Neuregelung mit erheblicher Anhebung der Entgelte

Die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig begrüßt das Anerkenntnis des Urteils des Verwaltungsgerichtes Leipzig zur Tagespflege durch die Stadt. Das Gericht hatte im Juni 2014 der Klage einer Tagesmutter gegen die aus ihrer Sicht zu niedrige Bezahlung stattgegeben.

Die Fraktion DIE LINKE, die an der Gerichtsverhandlung beobachtend teilgenommen hatte, fordert die Stadt nun auf, zügig eine Neuregelung der Vergütung vorzuschlagen. In Leipzig liegt die Vergütung bisher bei 0,89 Cent pro Stunde und betreutem Kind. Eine Anhebung des Satzes um das mindestens Dreifache ist unumgänglich. Dann wäre der bundesweite Durchschnittswert annähernd erreicht.

Zudem aktualisiert die Fraktion ihre bereits in der Debatte um die Erhöhung der Vergütung für Kindertagespflegepersonen im Dezember 2012 im Stadtrat eingebrachte Forderung nach einer Dynamisierung der laufenden Geldleistung, die sich an den Tarifsteigerungen des TvÖD orientiert. Darin muss auch die Dynamisierung der Betriebskostenpauschale enthalten sein.

Kindertagespflegepersonen dürfen nicht die Ausfallbürgen für den von der Stadt ausgesessenen Ausbau der Kita-Infrastruktur sein. In den letzten Jahren hatte die Stadt den Bereich der Tagespflege massiv ausgebaut und damit auf Kosten der Tageseltern Geld gespart. Ein Krippenplatz, den die LINKE weiterhin für die adäquate Form der Betreuung der unter 3-jährigen hält, ist um ein Vielfaches teurer.

Eine schnelle Neuregelung ermöglicht eine schnelle Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Tagespflegepersonen, die sich in Leipzig mittlerweile um die Betreuung von fast 3000 Kindern kümmern.

Denn: Nach dem Urteil hat nur die Klägerin Anrecht auf Rückerstattungen.

PM, Jule Nagel, 5.8.2014

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