Mogelpackung verbesserte Kita-Finanzierung

Die Stadt Leipzig vermeidet eine kritische Positionierung zur Veränderung der Kita-Finanzierung infolge der minimalen Verbesserung des Betreuungsschlüssels

Ein Wahlversprechen, das die SPD in der Koalition mit der CDU durchsetzen konnte, ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kinderkrippe und Kindergarten. Die Veränderung muss allerdings als marginal bezeichnet werden und wird die grundsätzlichen Probleme nicht lösen. Zudem geht die Finanzierung dieser Veränderung zu Lasten der Kommunen.

Sachsen ist bundesweit eines der Schlusslichter beim Betreuungsschlüssel. Die Fachkraft-Kind-Relation liegt hier in der Krippe bei 1:6 und im Kindergarten bei 1:13. In diesem Betreuungsschlüssel sind allerdings auch die Urlaubstage, Zeiten für Weiterbildung, Krankheit und auch die vom Bildungsplan vorgeschriebene Zeit für Vor-/ Nachbereitung, Dokumentation und Elterngespräche enthalten. Der Leipziger Gesamtelternrat berechnet, dass die Arbeitszeit, die damit nicht mit dem Kind verbracht werden kann, in der Praxis durchschnittlich 30 Prozent beträgt. Somit läge die praktische Relation ErzieherIn : Kind liegt in Sachsen in der Kinderkrippe meist bei 1 : 8 und im Kindergarten bei 1 : 17.

Mit dem Doppelhaushalt 2015/16 will Schwarz-Rot den ersten Schritt der minimalen Verbesserung vollziehen, indem der Schlüssel im Kindergarten im Jahr 2015 zunächst von 1:13 auf 1:12, 5 erhöht wird, in 2016 dann auf 1:12. In den Folgejahren ist die Krippe dran: Hier ist eine Erhöhung auf eine ErzieherIn pro fünf Kinder bis zum Jahr 2018 geplant (bisher 1:6).

Jenseits der Kritik an halben Sachen (ExpertInnen empfehlen eine Veränderung des Betreuungsschlüssels auf 1 : 3 in der Krippe und 1:8 im Kindergarten), muss ein genauer Blick auf die Finanzierung geworfen werden.

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Eltern haben einen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf Kita-Plätze. Die Kosten werden gemeinsam von Kommunen, Land und Eltern getragen. Der Anteil der Stadt Leipzig ist in den vergangenen Jahren explodiert (2014 lag der Zuschuss der Stadt Leipzig bei 130,6 Mio, der Anteil des Freistaates Sachsen bei 59,5 Mio). Dieses Mißverhältnis liegt auch in der seit 2005 stagnierenden Kitapauschale i.H.v. 1875 Euro, die der Freistaat den Kommunen pro Kind und jahr gewährt, begründet.
Vor diesem Hintergrund haben sich Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände bereits im Juni 2014 über eine Erhöhung der Pauschale auf 2060 Euro ab 2015 verständigt.
Diese Erhöhung wird nun für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels verwendet, nicht aber für die notwendige Refinanzierung der gestiegenen Personal- und Sachkosten, sprich die grundsätzliche Entlastung der Kommunen.
So soll die Erhöhung der Pauschale im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. August 2015 mit  2010 Euro sogar unter den versprochenen 2060 Euro liegen. Ab 1. September 2015 steigt die Pauschale auf 2 085 Euro und in den Folgejahren auf 2165  Euro (ab 1. September 2016) bzw. 2 295 Euro (ab 1. September 2017).
Die Erhöhungen sind an die Veränderungen des Personalschlüssels gekoppelt. Darum muss von einer Mogelpackung gesprochen werden.
Stattdessen soll den Eltern in die Tasche gegriffen werden. Um die grundsätzlich gestiegenen Kosten der Kommunen zu kompensieren, schlägt das Land eine Erhöhung der Elternbeteiligung vor. Die im Sächsischen Kitagesetz festgeschriebene prozentuale Spanne soll von 23 % auf 26 % in der Krippe bzw. 30 % auf 33 % der Platzkosten steigen.
Die Stadt Leipzig schöpft die bis dato festgelegte Maximal-Beteiligung der Eltern bereits aus (Anm: das SächsKitaG ermöglicht eine abgestufte Elternbeteiligung, in der Krippe bisher zwischen 20 und 23 %, im Kindergarten bisher zwischen 20 und 30 % ).

In ihrer Antwort auf die Anfrage meiner Fraktion, die die beschriebene Problematik und eine Position der Stadt Leipzig dazu erhellen will, bleibt die Verwaltung nebulös und fällt damit hinter u.a. den  Sächsischen Städte- und Gemeindetag zurück, der die Nicht-Anpassung der Pauschale an die gestiegenen Betriebskosten moniert. Auch die Aufhebung des Fachkräftegebots wird von der Stadt im Gegensatz u.a. zur Liga der Wohlfahrtsverbände nicht kritisch gesehen. Nicht zuletzt braucht es keine Glaskkugel, um eine weitere Erhöhung der Elternbeteiligung vorauszusehen.

Anfrage: Geringfügige Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels auf Kosten der Eltern? (Ratsversammlung am 25.2.2015)

Die Sächsische Landesregierung plant die Veränderung des Betreuungsschlüssels im Kindergarten von derzeit 1:13 auf 1:12,5 (zum 1.9.2015) bzw. 1:12 (zum 1.9.2016). Damit werden sich die Gesamtkosten pro Kindergartenplatz erhöhen. Ob die gleichzeitige Erhöhung der Kitapauschale diese Mehrkosten auffängt, ist fraglich.
Im Doppelhaushalt des Freistaates ist zudem eine Erhöhung der prozentualen Beteiligung der Eltern um 3 Prozentpunkte angekündigt. Zudem soll mit der Änderung des Sächsischen Kitagesetzes auch die „Flexibilität des Personaleinsatzes auch hinsichtlich der Qualifikation erhöht“ werden. Dies bedeutet, dass auch pädagogische Hilfskräfte (z. B. SozialassistentInnen) auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden können.

Antwort:

1. Welche Mehrkosten sind für die Stadt Leipzig durch die Veränderung des Betreuungsschlüssels zu erwarten?

Unter Annahme der gegenwärtig prognostizierten Kinderzahlen und Entwicklung der Betriebskosten kann von folgenden Mehraufwendungen bei den Betriebskosten für Kindertagesstätten wegen eines geänderten Personalschlüssels ausgegangen werden: 2015 in Höhe von 0,84 Mio. Euro, 2016 in Höhe von 3,5 Mio. €, 2017 in Höhe von 6,8 Mio. €, 2018 in Höhe von 11,5 Mio. Euro und 2019 in Höhe von 15,2 Mio. €.

2. In welcher Höhe wird der Freistaat die Mehrkosten erstatten, und welche Differenz muss die Stadt Leipzig selbst tragen?

Die Erstattungen des Freistaates werden voraussichtlich die Mehraufwendungen decken.

3. Plant die Stadt Leipzig, die Mehrkosten auf die Eltern umzulegen?

Die Stadt Leipzig wird wie bisher die Eltern gemäß § 15 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit Elternbeiträgen an der Finanzierung der Betriebskosten von Kindertagesstätten beteiligen.

4. Plant die Stadt Leipzig, den erhöhten prozentualen Anteil an den durch die Eltern zu tragenden Kosten pro Kindergartenplatz zu erhöhen?

Mit dem Anteil der Elternbeiträge an den Kosten pro Platz in Höhe von 23 Prozent im Krippenbereich und 30 Prozent im Kindergartenbereich ist die derzeit gültige gesetzlich mögliche Obergrenze der Elternbeiträge erreicht.

5. Inwieweit stehen in Leipzig ausreichend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um dem wachsenden Bedarf an Kinderbetreuung gerecht zu werden?

Sowohl eine Studie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur zahlenmäßigen Entwicklung für Kindertageseinrichtungen als auch das Fachkräftebarometer „Frühe Bildung 2014“ der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte am Deutschen Jugendinstitut e. V. beschreiben, dass es ausreichend Ausbildungs- und Studiengänge gibt, um in den nächsten Jahren den Fachkraftbedarf abzudecken.

6. Welche Einstufung hat eine pädagogische Fachkraft im Vergleich zu einer pädagogischen Hilfskraft?

Eine Aussage zur Einstufung kann leider nicht getroffen werden, da in Leipzig, wie überall in Sachsen, keine pädagogischen Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden.

7. Wie bewertet die Verwaltung die mit der Änderung des SächsKitaG geplante Erhöhung der „Flexibilität des Personaleinsatzes hinsichtlich der Qualifikation“?

Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, perspektivisch in Kindertagesstätten differenzierte Berufsprofile zu entwickeln. Dabei könnte geprüft werden, ob bestimmte Tätigkeiten, die bislang von Erzieherinnen und Erziehern wahrgenommen werden, auf Assistenzkräfte übertragen werden können. Oder, ob für die Umsetzung spezifischer frühkindlicher Bildungskonzepte Fachpersonal mit einem Hochschulabschluss erforderlich ist.

2 Gedanken zu „Mogelpackung verbesserte Kita-Finanzierung“

  1. Hallo,
    in einem Zeitungartikel habe ich gelesen,das ab August 2015 vorerst in Krippe 20% Assistenzkräfte ein gesetzt werden sollen.
    Von Beruf bin ich staatl. geprüfte Kinderpflegrin.
    Habe ich da nun endlich mal eine Chance längerfristig Arbeit zu bekommen?
    LG Silvana

  2. Hallo Silvana

    ich denke, dass das Umsatteln auf Erzieherin so oder so kein grosses Problem sein dürfte, und für sie zukunftsträchtig sein könnte, vor allem wenn sie in Leipzig oder Dresden leben. Statt eines Fachschulstudiums könnte dann ggf eine Art Umschulung reichen. Genaues ist allerdings noch nicht zu sagen, da wohl erst die Fachkräfteverordnung verändert werden soll. Am besten Mal direkt beim Landesjugendanmt nachfragen.
    http://www.sms.sachsen.de/Landesjugendamt.html

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