Mit der Erhöhung der Kitabeiträge entfernen wir uns weiter von einer kostenfreien Kindertagesbetreuung

kinder!!!Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung an die gestiegenen Betriebskosten angepasst und damit einer weiteren Erhöhung zugestimmt. DIE LINKE übt Kritik

„Meine Fraktion wird dieser Vorlage zur Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung nicht zustimmen. Denn es geht wieder einmal um eine Erhöhung, auch wenn es sich dabei „nur“ um die Anpassung der Beiträge an die gestiegenen Betriebskosten – also Personal- und Sachkosten – handelt.

Der Teufel steckt im Detail. Im vergangenen Jahr haben wir die Beiträge für den Kindergarten tatsächlich erhöht. Seitdem schöpfen wir die Spanne, die das Land für die Beteiligung der Eltern an den Kosten für eine Kindergartenplatz vorsieht, komplett aus. Von 27 % auf 30 % oder real um 15 Euro ging es ab 2014 nach oben. Die Krippe war bereits zwei Jahre vorher dran, hier haben wir von 21 % auf 23 % – ebenfalls das Maximum – erhöht.

Mit diesen Entscheidungen, die wir als LINKE nicht mitgetragen haben, haben wir uns Gestaltungsspielräume genommen, die Elternbeiträge auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Klar gibt es Befreiungen und Ermäßigungen für Geschwisterkinder, Alleinerziehende oder soziale Härtefälle. Doch es gibt auch Eltern mit niedrigen Einkommen, die die Ermäßigungsgrenzen vielleicht knapp verfehlen. Zwei bis drei Euro pro Monat mehr können für manchen Familien schon ins Gewicht fallen.

Nicht zuletzt bewegen wir uns mit den Konsequenzen mit dieser Entscheidungen weiter weg vom Anspruch einer beitragsfreien Kindertagesbetreuung für alle Kinder. Dies ist zumindest unser Anspruch.

Dass dies die Kommune nicht leisten kann, sondern das Land seiner Finanzierungs-Pflicht nachkommen muss, liegt auf der Hand.

Juliane Nagel – Rede zur Vorlage DS-00205 „Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 01.01.2012“.

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