Mangelnde Transparenz bei russischen Eigentümergeflechten – Sachsen kann Sanktionen im Immobilienbereich nicht durchsetzen

Die Staatsregierung hat keinerlei Kenntnis darüber, ob russische Firmen oder Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine auf der Sanktionsliste der EU stehen, in Sachsen Immobilien besitzen, an Immobilien in Sachsen beteiligt sind oder Verbindungen zu jenen unterhalten. Das ergab meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/9386). Ich  hatte nach Vorbild einer Initiative im Berliner Abgeordnetenhaus verschiedene Fragen zum Immobilienbesitz sanktionierter russischer Firmen oder Personen und der Handhabe des Freistaates Sachsen gestellt. Die Antworten fallen mehr als ernüchternd aus. Mein Kommentar:

„Die 25 sächsischen Grundbücher sind nicht elektronisch recherchierbar, möglicherweise nicht auf dem aktuellen Stand und der Aufwand der Abfrage zu groß, um sie mit den zum 21. März 2022 auf der Sanktionsliste der EU verzeichneten 893 natürlichen Personen und 65 Wirtschaftsunternehmen abzugleichen. Die Staatsregierung gibt zudem zu, dass selbst mittels einer Zusatzrecherche über das Bundes-Transparenzregister keine Abbildung von Beteiligungsstrukturen hinter unmittelbaren Eigentumsstrukturen möglich wäre. Das ist ein Armutszeugnis und weist auf die mangelnde Transparenz bei Immobilieneigentümerstrukturen hin.

Sachsen fehlen für die Durchsetzung von Sanktionen in diesem Bereich, wie dem Einfrieren oder der Beschlagnahmung von Vermögenswerten sowie dem Stopp von Geldflüssen in Immobilienprojekte die rechtlichen Kompetenzen – es kann lediglich Amtshilfe für Bundes- oder andere Behörden leisten. Es ist kein Geheimnis, dass russische Firmen und Personen in den letzten Jahren stark in den deutschen Immobilienmarkt investiert haben. Die Dimension dieser Investitionen bleibt verborgen, da es faktisch keine Transparenz über Eigentümerstrukturen und Unternehmensbeteiligungen im Immobilienbereich gibt. Zudem bleiben die Eigentümer meist anonym und agieren über verschleierte Eigentumskonstruktionen. Daran hat auch das Transparenzregister des Bundes nichts geändert. 

Aufgrund der Intransparenz kann auch Sachsen zum Zielort unkontrollierter Geldflüsse aus autoritären Regimen und anderen dubiosen Quellen werden. Das ist angesichts der Notwendigkeit strikter Sanktionen vor allem gegen russische Oligarchen und mit Putins Regime verbundenen Unternehmen besonders skandalös. Es braucht dringend verbesserte Ermittlungskapazitäten und mehr Transparenz, um wirksam gegen Geldwäsche und dubiose Verflechtungen vorgehen sowie Sanktionen umsetzen zu können. Ein wichtiger Schritt wäre eine verwaltungsseitige Verknüpfung von Grundbüchern, Handels- und Transparenzregistern durch den Bund. Doch auch Sachsen könnte mit einem eigenen Miet- und Wohnkataster vorangehen, das nach dem Vorbild der Planungen des Landes Berlin umfassende Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten bzw. natürlichen Personen enthalten sollte.“

Hintergrund:

Angaben des Netzwerks Steuergerechtigkeit zufolge belaufen sich die Off-Shore-Vermögenswerte russischer Staatsbürger weltweit auf rund eine Billion Euro. In Deutschland werden entsprechende Werte auf 20 bis 50 Milliarden Euro geschätzt – darunter Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Yachten und Kunstwerke: Hintergrundpapier des Netzwerk Steuergerechtigkeit „Vermögen ungeklärter Herkunft identifizieren und einfrieren: Effektive Sanktionen gegen Oligarchen anstatt die normale Bevölkerung“

PM 12. April 2022

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