Kenia-Koalition lehnt elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete ab

Die Fluchtbewegung aus der Ukraine führt erneut das Problem vor Augen, dass schutzsuchende Menschen von der elektronischen Gesundheitskarte und damit von der Krankenversicherung ausgeschlossen sind. In den ersten 18 Monaten unterfallen Asylsuchende und bisher auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht medizinische Behandlungen nur im Akut- und Schmerzfall sowie bei Schwangerschaft vor. Der Besuch einer Arztpraxis muss vorher vom Sozialamt geprüft und ein Behandlungsschein ausgestellt werden. 

Die Linksfraktion kämpft seit langem für einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Dazu gehören gleichwertige Gesundheitsleistungen sowie eine elektronische Gesundheitskarte vom ersten Tag an. Dafür sollte der Freistaat einen Rahmenvertrag mit einer Krankenkasse abschließen, wie es u.a. Thüringen, Brandenburg und Berlin längst getan haben. Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs hat die Koalition heute im Sozialausschuss einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion abgelehnt (Drucksache 7/1984). Mein Statement:

„In der Stellungnahme von Ministerin Köpping, verfasst noch vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, wird unter anderem recht ungelenk den Kommunen die Verantwortung zugeschoben. Andere Länder haben jedoch längst gezeigt, dass zentrale Lösungen nicht nur kostengünstiger, sondern auch unbürokratischer sind. Wir fordern die Staatsregierung auf, das Fenster für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Sachsen jetzt nicht zu schließen.

Mit dem vereinbarten Wechsel der Ukraine-Geflüchteten ins SGB II bzw. XII zum 1. Juni 2022 entfällt deren Schlechterstellung durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Ungleichbehandlung anderer Kriegsflüchtlinge bleibt hingegen bestehen. Eine landesweite elektronische Gesundheitskarte entlastet die Kommunen und künftig auch die Sozialämter, vermeidet einen Flickenteppich und sorgt vor allem dafür, dass kranke Menschen ihr Grundrecht auf Gesundheit beanspruchen können.“

Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag ergänzt:

„Jeder Mensch verdient eine ärztliche Behandlung ohne vorherigen Umweg zum Sozialamt. Alle reden von Digitalisierung – nur Geflüchtete sollen außen vor bleiben und benötigen weiterhin einen ausgedruckten Zettel im DIN A 4-Format. Das ist unnötige Bürokratie und Ressourcenverschwendung. Neben uns als parlamentarischer Opposition hatten sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder um die Gesundheitskarte bemüht, zuletzt die sächsischen Medinetze gemeinsam mit anderen Vereinen. Aber auch eine sächsische Kommune hat die Initiative ergriffen: In Dresden gibt es die Gesundheitskarte seit 2020. Nach langem Aushandlungsprozess mit den Krankenkassen ist die Bilanz durchweg positiv.“

PM 11. April 2022

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