Linksfraktion fragt nach: bauordnungsrechtliche Verstöße im Nazizentrum in der Odermannstraße

In der Stadtratssitzung am 2.3.2011 setzt die Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig das Thema Nazizentrum in der Odermannstraße auf die Tagesordnung.
Durch Recherchen von Journalisten und eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz war Anfang Februar öffentlich geworden, dass das NPD-Zentrum in Lindenau möglicherweise widerrechtlich als Versammlungsstätte genutzt wurde

Mit der Anfrage sollen die vorliegenden Informationen (Siehe: L-IZ vom 3.2 # 1 und #2, L-IZ vom 6.2. sowie Chronikle am 4.2. ), aber auch die Aussagen des sächsischen Innenministers, wonach „baurechtliche Vorgaben und Auflagen des Bauordnungsamtes nicht erteilt“ und darum auch nicht „gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen“ wurde, überprüft werden. Es stellt sich darüber hinaus die Frage warum das Innenministerium seine Erkenntnisse über Veranstaltungen im Nazi-Zentrum der Stadt Leipzig nicht zur Verfügung stellt.

Mit der Stadtratsanfrage soll das Thema auf die politische Bühne geholt werden. Insbesondere mit der letzten Frage fordert die Linksfraktion von der Stadt ein politisches Statement zum NPD-Zentrum in der Odermannstraße, das nach über zwei Jahren seiner Existenz zu einem etablierten Anlaufpunkt der regionalen Naziszene geworden ist.
Denn: auch wenn die baurechtlichen Verstöße sich als stichhaltig erweisen, ist am Problem gesellschaftlich weit verbreiteter menschenverachtender und autoritärer Einstellungen nicht gerüttelt. Das kann ein ordnungsrechtliches Vorgehen gegen organisierte Nazis wohl am wenigsten…

Anfrage-Nr.: V/F 307/11
Widerrechtliche Nutzung der Räumlichkeiten Odermannstraße 8 („NPD-Zentrum“)

Die Leipziger Internetzeitung berichtet am 3.2.2011, dass es hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten in der Odermannstraße 8 („NPD-Zentrum“) zu Verstößen gegen die
Baugenehmigung gekommen ist. Mit der Erteilung der Baugenehmigung im Jahr 2006 wurde die Nutzung der Räumlichkeiten auf höchstens 100 Personen limitiert. In Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (DS 5/ 4628) gibt das Sächsische Innenministerium 3 Veranstaltungen an, bei denen diese Zahl überschritten wurde. Zumindest die beiden Konzertveranstaltungen sollen öffentlich beworben worden sein.

1. Welche Nutzungsart ist vom Besitzer der Odermannstraße 8 beantragt worden?

2. Welche Nutzungsart ist vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit Erteilung der Baugenehmigung genehmigt worden? Welche Auflagen wurden erteilt?

3. Ist die Nutzung der Räumlichkeiten in der Odermannstraße 8 für Konzertveranstaltungen generell zulässig? Unter welchen konkreten Bedingungen?

4. Welche Größe haben die Räumlichkeiten, insbesondere der mutmaßlich für öffentlich beworbene Veranstaltungen genutzte Versammlungs-/ Schulungsraum? (Bitte Bruttofläche
angeben)

5. Liegen aus Sicht des Bauordnungsamtes in benannten Fällen (Konzertveranstaltungen am 22.2.2009 und 18.7.2009 sowie Zusammenkunft am 16.10.2010) oder weiteren Fällen
Verstöße gegen die genehmigte Nutzung vor? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

6. Wurde die Stadt Leipzig durch das sächsische Innenministerium über Veranstaltungen in der Odermannstraße 8 in Kenntnis gesetzt? Besteht (aus Sicht der Stadt Leipzig) diesbezüglich eine Informationspflicht des Landes?

7. Welche Schritte wird das Bauordnungsamt einleiten um etwaige Verstöße gegen die Baugenehmigung zu ahnden?

8. Welche politische Haltung vertritt die Stadt Leipzig in Bezug auf die Existenz eines etablierten Nazi-Anlaufpunktes in der Odermannstraße 8?

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