LINKE fragt nach: Ganztagskindertagesstättenplätze nur noch für Eltern mit Vollzeitanstellung?

Anfrage an den Oberbürgermeister in der Ratsversammlung am 22.6.2011:
In einer Veranstaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit freien Trägern von Kindertagesstätten äußerten Mitarbeiter des Amtes völlig überraschend, dass darüber nachgedacht wird, Ganztagskindertagesstättenplätze (9 Stunden) in Zukunft nur noch Eltern mit Vollzeitanstellung anzubieten. Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Wie kommen Sie auf die Idee, den Besuch von Kindern in Kindertagesstätten, deren Eltern nicht vollzeitbeschäftigt sind, einzuschränken?
2. Inwiefern haben Sie die politischen Gremien in Ihre Überlegungen einbezogen?
3. Ist Ihnen bewusst, dass sich der Stadtrat in einem langen Diskussionsprozess im Jahr 2002 gegen Zugangskriterien jeglicher Art ausgesprochen hat?
4. Wie begründen Sie fachinhaltlich die Tatsache, dass mit der von Ihnen angedachten Einschränkung der Betreuungszeit Kinder von nicht vollzeitbeschäftigten bzw. erwerbslosen Eltern zumindest zeitweise vom Bildungs- und Erziehungsprozess in der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden?
5. Wie ist die von Ihnen angedachte (Einspar-)Maßnahme in die immer wieder öffentlich propagierten Bemühungen um Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit für alle Kinder in der Stadt Leipzig einzuordnen?

dazu lesen: Kita-Plätze nur noch für Erwerbstätige?

3 Gedanken zu „LINKE fragt nach: Ganztagskindertagesstättenplätze nur noch für Eltern mit Vollzeitanstellung?“

  1. Zitat aus §24 SGB8 [Bundesgesetz]

    (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
    1.
    diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
    2.
    die Erziehungsberechtigten
    a)
    einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind

  2. @ Thomas Kujawa

    Das Gesetz ist bekannt. Leipzig fuhr doch aber gut damit ALLEN Kindern denselben Zugang bzw Betreuungsdauer zu gewähren. Das is ja vor allem im Sinne der Kinder, nicht wegen der (meist unverschuldeten) Situation der Eltern von Angeboten ausgeschlossen zu werden, zumindest teilweise. So geht Stigmatisierung weiter..

    Punkt 2 § 24 SGB VIII sagt erstmal auch
    Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

    und § 3 Sächsisches Kitagesetz:
    (2) Es gehört zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen. Kinder sollen aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen, vom Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege im Rahmen der Bedarfsplanung nicht ausgeschlossen werden.

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