Wohnungsnot in Leipzig angesichts der ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine noch virulenter

Schnelles Handeln aller Wohnungseigentümer notwendig/ Leerstand auch bei der LWB betrachten!

Mehr als 5500 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren Ende vergangener Woche in Leipzig registriert worden. Ihre Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, täglich kommen etliche hinzu. Da sich die Hoffnung schnell in die Ukraine zurückzukehren aufgrund des Krieges und der verheerenden Zerstörungen in vielen Städten zerschlägt, muss vor allem wohnungspolitisch schnell etwas geschehen. Private, ehrenamtliche Initiative zur temporären kostenfreien Beherbergung von Geflüchteten kommen früher oder später an ihre Grenzen, meine ich: „Wohnungsnot in Leipzig angesichts der ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine noch virulenter“ weiterlesen

Diskriminierendes Listenverfahren der LWB abgeschafft!

in der Stadtratssitzung am 15. März 2022 stand der Antrag des Migrantenbeirats zur Abschaffung des so genannten Listenverfahrens bei der LWB auf der Tagesordnung. Auch als Linksfraktion haben wir dieses Anliegen unterstützt. Hier meine kurze Rede:

Laut städtischer Migrant*innenbefragung bekundet die sehr heterogene Gruppe der Menschen mit Migrationsbiografie ein besonders positives Lebensgefühl in Leipzig. Gleichwohl gibt es zwei negative Befunde: Migrant*innen sind besonders von Armut betroffen und, sie erleben in ihrem Alltag Diskriminierung, beim Arzt, bei Behörden, bei der Arbeits- und auch bei der Wohnungssuche.
Wir müssen konstatieren, dass Menschen mit Migrationsbiografie, insbesondere Geflüchtete, bei der Suche nach Wohnungen zweifach diskriminiert sind: durch ihren sozialen Status und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits, durch Rassismus andererseits.

Seit einigen Jahren wendet die kommunale Wohnungsbaugesellschaft LWB ein diskriminierendes Verfahren bei der Vergabe von Wohnungen an Geflüchtete an. Das so genannte Listenverfahren verstößt nicht nur gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, sondern widerspricht auch dem was wir in Leipzig als Integration im Sinne von Inklusion verstehen, nämlich Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografie als gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft zu verstehen und zu behandeln. Denn: Mit dem Listenverfahren werden eingewanderte Menschen mit einem mindestens einjährigen Aufenthaltsstatus und Sozialleistungsbezug vom Zugriff auf den gesamten Wohnungsbestand der LWB ausgeschlossen, sie werden auf eine Extra-Liste gesetzt. Sie dürfen  nur auf bestimmte Wohnungen zugreifen. Wenn für sie nach sechs Monaten nichts gefunden wurde, werden ihre Daten von der Liste gelöscht.
Ich kenne viele Beschwerden von Betroffenen und außerdem wissen wir, dass die Vermittlungsbilanz äußerst mager ist.
Auf Initiative des Migrantenbeirats wird das Listenverfahren nun endlich abgeschafft. Das ist gut, richtig und wichtig!
Dass stattdessen ein wohnungspolitisches Integrationskonzept auf den Weg gebracht wird, das die verschiedenen Bevölkerungsgruppen mit Zugangsschwierigkeiten zu Wohnraum umfassen soll, ist der richtige Weg. Denn es braucht gezielte Unterstützung und den gezielten Abbau von diskriminierenden Barrieren. Mit dem Listenverfahren wurde genau das Gegenteil erreicht.

Bestehenden Wohnraum schützen: Zweckentfremdungsverbote ermöglichen!

Sowohl in Dresden als auch in Leipzig ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein zunehmendes Problem. Während Wohnraum knapp ist und durch Neubau dem Bedarf nicht ausreichend schnell entsprochen werden kann, werden in beiden sächsischen Großstädten Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberaum zweckentfremdet oder Wohnraum leer stehen gelassen.  Dem wollen wir Einhalt gebieten und haben darum ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz in den Landtag eingebracht. Hier meine Einbringungsrede zum Nachlesen: „Bestehenden Wohnraum schützen: Zweckentfremdungsverbote ermöglichen!“ weiterlesen

Bundesrat entscheidet über härtere Strafen bei Mietpreisüberhöhung – Sachsen muss mitziehen!

Am Freitag, 11. Februar 22 steht im Bundesrat zum zweiten Mal ein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der darauf abzielt, den Beweis von Mietpreisüberhöhungen (sog. Mietwucher) zu vereinfachen und die Bußgelder hierfür zu erhöhen. Bisher müssen die Mieterinnen und Mieter nachweisen, dass sie keine vergleichbare Wohnung finden konnten, was in der Praxis kaum möglich ist. Somit kommt der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes quasi nie zur Anwendung. Der Entwurf sieht nun vor, dass keine Vergleichswohnung herangezogen werden muss, sondern es bereits als Wucher gilt, wenn die verlangte Miete 20 Prozent über der vergleichbaren Miete des Mietspiegels liegt. Der Gesetzentwurf wurde 2019 von den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht. Da er zwischenzeitlich der Diskontinuität zum Opfer gefallen war, bringt ihn Bayern ihn nun alleine wortgleich wieder ein.
Mein Statement: „Bundesrat entscheidet über härtere Strafen bei Mietpreisüberhöhung – Sachsen muss mitziehen!“ weiterlesen

Solidarität mit der „luhze“ – Vorgehen von United Capital bedroht kritischen Journalismus

Gemeinsam mit Anna Gorskih, der hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, äußere ich mich zum Prozess gegen Leipzigs unabhängige Hochschulzeitung „luhze“ und zum Geschäftsbegahren der Immobilienfirma United Capital:

„Solidarität mit der „luhze“ – Vorgehen von United Capital bedroht kritischen Journalismus“ weiterlesen

Auch unser Druck für die Mietpreisbremse hat gewirkt – sie reicht allerdings nicht aus

Die Staatsregierung hat inzwischen den Entwurf für eine Verordnung zur Mietpreisbremse zur Anhörung freigegeben. Sie schüfe die Rechtsgrundlage dafür, dass Dresden und Leipzig das Instrument Mietpreisbremse einsetzen können. Die Linksfraktion hat diesen Schritt im Landtag lange gefordert, der entsprechende Antrag wird allerdings seit mehr als einem Jahr immer wieder im Ausschuss vertagt (Drucksache 7/4301). Indes soll die Verordnung nur bis Ende 2025 gelten. In Kraft treten sollte die Mietpreisbremse laut Koalitionsvertrag bereits zum 1. Januar 2021. Mein Kommentar: „Auch unser Druck für die Mietpreisbremse hat gewirkt – sie reicht allerdings nicht aus“ weiterlesen

Zweckentfremdung von Wohnraum einschränken – Linksfraktion legt Gesetzentwurf vor

Sowohl in Dresden als auch in Leipzig ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein zunehmendes Problem. Während Wohnraum knapp ist und durch Neubau dem Bedarf nicht ausreichend schnell entsprochen werden kann, werden in beiden sächsischen Großstädten Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberaum zweckentfremdet oder Wohnraum leer stehen gelassen. In Leipzig wurden nach einer Untersuchung im Jahr 2019 rund 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Rund 8.400 wurden beispielsweise als Kanzleien oder Büros gewerblich genutzt und circa 12.000 Wohnungen standen leer. In Dresden wurden laut einer Studie 2019 bis zu 1300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Schon lange fordern die beiden Kommunen eine Landesregelung, die ihnen erlaubt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grün-roten Regierung werden Maßnahmen gegen Zweckentfremdung versprochen. Passiert ist allerdings seit zwei Jahren nichts. Die Linksfraktion hat nun einen Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen (Drucksachennummer 7/8495) vorgelegt.

Mein Statement: „Zweckentfremdung von Wohnraum einschränken – Linksfraktion legt Gesetzentwurf vor“ weiterlesen

Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig noch immer nicht in Sicht – Sachsenkenia verzögert den Schutz weiter

Das Kabinett hat am heutigen 21. Dezember 2021 den Entwurf der Mietpreisbegrenzungs-Verordnung für Dresden und Leipzig zur Anhörung freigegeben. Das Instrument solle bis Mitte 2022 in Kraft treten, die endgültige Kabinettsentscheidung steht noch aus. Mein Kommentar: „Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig noch immer nicht in Sicht – Sachsenkenia verzögert den Schutz weiter“ weiterlesen

Entmietungspraxis durch Immobilienfirma United Capital RE GmbH

Das Immobilienunternehmen United Capital RE GmbH tritt in Leipzig gehäuft mit fiesen Entmietungspraxen auf den Plan. Seine Geschäftsführer kaufen mit geliehenem Geld Wohnungen auf. Bestandsmieter*innen sollen mit Mieterhöhungsdrohungen, Eigenbedarfskündigungen oder Sanierungsankündigungen aus den Wohnungen herausgedrängt werden. Geschäftsmodell ist die Umgestaltung der Wohnungen in kleine, überteuerte Student*innenappartments.

Eine solche Praxis kann und darf nicht hingenommen werden! Betroffene Mieter*innen dürfen sich nicht einschüchtern lassen. Ab zum Mieterverein und rechtlich beraten lassen! Jede Kommunikation schriftlich führen und den Schriftverkehr dokumentieren!

Liegen die Häuser in Milieuschutzgebieten, sollte die Stadt kontaktiert werden: soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de.
Eine Sammlung von Häusern und Erfahrungsberichte gibt es hier:
https://ecoleusti.wordpress.com/2021/10/14/harnack10/

Ich habe im Stadtrat nach der Praxis gefragt, leider mit mäßigem Ergebnis:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2002066&refresh=false

Auch meine Anfrage im Landtag zur Praxispartnerschaft der  Firma mit der Berufsakademie Sachsen wurde beantwortet.

Mittlerweile hat das linXXnet ein erstes Vernetzungstreffen von Betroffenen und Interessierten veranstaltet. Diese Unterstützungs- und Vernetzungsarbeit wird fortgeführt. Wer betroffen ist oder sich engagieren will, melde sich unter vernetzung@linxxnet.de.

Auch Sachsens Staatsregierung will, dass Mieterinnen und Mieter die CO2-Abgabe allein bezahlen – das ist unsozial!

Der Bundesrat hat am Freitag einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Vor der Abstimmung gab es kontroverse Diskussionen über die Aufteilung der seit 2021 fälligen CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Gas. Seit 2021 ist für eine Tonne CO2-Emmission eine Abgabe von 25 Euro fällig, bis 2025 soll dieser Preis auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen. Ein vierköpfiger Haushalt mit einem durchschnittlichen Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden muss in diesem Jahr 108 Euro bei einer Gasheizung und 158 Euro mit einer Ölheizung zusätzlich aufbringen. Der Freistaat Sachsen hat das mitgetragen.
Mein Statement: „Auch Sachsens Staatsregierung will, dass Mieterinnen und Mieter die CO2-Abgabe allein bezahlen – das ist unsozial!“ weiterlesen