Integrationsministerin muss auf Überlastung der Flüchtlings-Sozialarbeit reagieren – Personalschlüssel bei 1:80 festlegen!

Zur Erklärung der Integrationsministerin Petra Köpping (SPD), dass der Freistaat Sachsen auch zukünftig keinen Personalschlüssel für die soziale Betreuung von Geflüchteten festlegen will habe ich mich erklärt:

Die verbindliche Festlegung und Absenkung des Betreuungsschlüssels für Flüchtlingssozialarbeit ist überfällig. Darauf weist die Fraktion DIE LINKE bereits seit mehreren Jahren hin, in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/16 und 2017/18 sowie im eigenen Flüchtlingsaufnahmegesetz hat die Fraktion die Festschreibung eines Betreuungsschlüssels bei 1:80 und die entsprechende finanzielle Ausstattung der Förderrichtlinie beantragt. Dieser Schlüssel folgt den Empfehlungen der Liga der Wohlfahrtsverbände und ist das Mindeste, um eine qualifizierte soziale Betreuung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Allein in der Förderrichtlinie soziale Betreuung sind neun Tätigkeitsbereiche für die Sozialbetreuer*innen festgeschrieben. Der vom Freistaat empfohlene und finanzierte Schlüssel von 1:150 führt in der Realität zur Überlastung der Sozialarbeiter*innen, gerade angesichts einer zu betreuenden Zielgruppe, die in vielen hoch belastet und zahlreichen Barrieren im Alltag ausgesetzt ist. Nicht alle Landkreise sorgen für eine den Anforderungen angemessene Ausstattung der Flüchtlingssozialarbeit, als positives Beispiel sticht die Stadt Leipzig mit ihrem – zu großen Teilen selbst finanzierten – Betreuungsschlüssel von 1:50 hervor, vielerorts liegt der Schlüssel auf dem Papier bei 1:150, in der Realität allerdings weitaus größer. Das Land muss hier Mindeststandards setzen!

Die aktuellen Überlastungsanzeigen von Sozialarbeiter*innen rühren auch daher, dass die bundesfinanzierten Beratungsstellen für anerkannte Geflüchtete (MBE und JMD) akut überlastet sind und zum Teil Aufnahmestopps für neue Klient*innen haben. Die Anerkannten wenden sich infolge dessen weiter an ihre Flüchtlingssozialarbeiter*innen, zumal viele von ihnen auch nach der Anerkennung noch in Gemeinschaftsunterkünften wohnen bleiben (siehe Antwort auf Kleine Anfrage Parlaments-Drucksache 6/6612).

Eine gute Ausstattung und verbindliche Standards für Flüchtlingssozialarbeit sind kein Luxus, sondern eine der Bedingungen für gelingende Integration und damit im Interesse der gesamten Gesellschaft.

PM 24. April 2017

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