Die geplante Urteilsverkündung im Fall des getöteten Wohnungslosen aus Oschatz blieb am 4.9.12 aus. Dafür sorgte die Einlassung des Hauptangeklagten, der der Neonazi-Szene zugerechnet wird
Von den zwei bis dato schweigenden Angeklagten nahm ausgerechnet Ronny Sch.,der von allen Angeklagten und einigen ZeugInnen als Anstifter des tödlichen Gewaltaktes beschrieben wurde, an diesem Tag Stellung zu den Tatvorwürfen. Tenor der von seinem Verteidiger vorgebrachten Stellungnahme war die Beteuerung der eigenen Unschuld. Er hab an diesem Abend weder an den Gewalttaten teilgehabt noch habe er das Tatgeschehen überhaupt gesehen. Stattdessen habe er mit Silvio H., der wegen unterlassener Hilfeleistung auf der Anklagebank sitzt und als letzter sein Schweigen aufrecht erhält, fernab des Südbahnhofes auf die anderen gewartet. Das einzige was er sich vorzuhalten habe, wäre dass er im Nachhinein nicht gehandelt und z.B. einen Krankenwagen geholt habe. Weder der von Zeugen vorgebrachte Grund des gewaltsamen Angriffs auf Andre K., nach dem Ronny Sch. von jenem „Schulden“ eintreiben wollte noch die kollektive Schuldzuweisung der Mitangeklagten würde der Wahrheit entsprechen. Vielmehr würde er zum „Sündenbock“ stilisiert. Als Anstifter des Gewaltexzesses benannte Sch. seinen Kumpel Sebastian B., der in der Tatnacht sein Samuraischwert dabei hatte und gegen Andre K. einsetzte. B. habe bekundet, dass er mit K. „Stress wegen seiner Freundin“ gehabt habe.
Neben der Einlassung brachte der Sch.s Rechtsanwalt drei Beweisanträge ein. Sechs Zeugen sollen demnach die Aussage des Hauptbeschuldigten stützen. Drei davon sind JVA-“Kollegen“.
Die bereits am 4.9. vorgenommene Anhörung dieser drei ging jedochnach hinten los.
Ronny Sch.s Zellenkumpel René M. verstrickte sich in Widersprüche, konnte sich zum Erstaunen der Anwesenden auch nur an die eine entscheidende und Ronny Sch. entlastende Aussage aus einem längeren Gespräch erinnern. Ihm droht nun eine Aussage wegen Falschaussage.
Ob die unerwartete Einlassung und die neuerlichen Zeugen Staatsanwältin, Richter und SchöffInnen beeindrucken wird, bleibt abzuwarten. Für kritische BeobachterInnen wirft die Aussage Fragen auf: warum wartete der Neonazi bis zum Ende mit seinem Statement? Wozu führte er explizit seinen Crystalkonsum an jenem Abend an? Warum entledigte er sich des einzigen (vermeintlich) rationalen Motives für den Gewaltakt („Schulden eintreiben“)?
Die Verlängerung der Verhandlung und die scheinbar fadenscheinige Einlassung von Ronny Sch. birgt die Möglichkeit in sich näher auf seine Person, auf seine Einstellungen und auf ein möglicherweise sozialdarwinistisches Tatmotiv einzugehen.
Im Ergebnis der Verhandlung am 4.9. wurden folgende neue Termine festgesetzt:
25.9., 8:30 „Schiebetermin“
16.10., 7:30-8:45
17.10., 7:30 „Schiebetermin“
08.11., 7:30 „Schiebetermin“
13.11., 9-17 Uhr
weitere Infos zum Verfahren beim Initiativkreis Antirassismus
Ein Gedanke zu „Gewaltsamer Tod von Andre K. – Einlassung des Hauptangeklagten & Neonazis Ronny Sch. verlängert Prozess“