In Sachsen wurde dieser Tage das bundesweit erste „Sekundärmigrationszentrum“ eröffnet. Hier sollen Geflüchtete, die aus einem Drittland kamen und nicht zurückgenommen werden, unter erschwerten Bedingungen, auch Frauen und schutzbedürftige Personen festgehalten werden. Mein Statement mit
Nam Duy Nguyen:
„Die neue europäische Asylreform ermöglicht es, Menschen bis zu zwei Jahre in einem `Sekundärmigrationszentrum´ festzuhalten. Hinter Stacheldraht und unter haftähnlichen Bedingungen ist dies ein massiven Freiheitsentzug – ohne eine Straftat begangen zu haben. Nach diesen zwei Jahren geht es von da in eine andere deutsche Stadt. Dort kann endlich einen Asylantrag stellen. Ohne Geld, ohne gutes Deutsch, aber mit dem Gefühl hier nicht willkommen zu sein.
Die konkrete Ausgestaltung als weitgehend abgeschlossene Sonderunterkunft mit strenger Aufenthaltspflicht wird von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen scharf verurteilt und auch von juristischer Seite kritisch bewertet. Während die meisten anderen Bundesländer sich von dieser umstrittenen Einrichtung fernhalten, setzt Sachsen aber einen drauf und plant das größte `Sekundärmigrationszentrum´ Deutschlands zu errichten.
Ein Blick nach Eisenhüttenstadt zeigt, was solche Zentren in der Praxis bedeuten können. Dort betreibt Brandenburg bereits ein Dublin-Zentrum für dieselbe Personengruppe, die künftig auch in Sachsen in einem `Sekundärmigrationszentrum´ untergebracht werden soll. Geflüchtete Menschen aus dieser Einrichtung haben sich im Juni mit einer öffentlichen Stellungnahme an die Öffentlichkeit gewandt. Sie berichten von Isolation, ständigen Kontrollen und massiven Einschränkungen ihrer Privatsphäre.“
Juliane Nagel, Sprecherin für demokratische Gesellschaft, ergänzt:
„Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, und die gemeinsam mit der extremen Rechten durch das Europäische Parlament gebrachte Verschärfung der Abschieberegelungen sprechen eine deutliche Sprache: die Sprache von Abschottung, Entrechtung und Entmenschlichung.
Gleichzeitig erleben wir weltweit einen anhaltenden Anstieg von Kriegen, Konflikten und Krisen, die Menschen zur Flucht zwingen. Weltweit sind mittlerweile fast 118 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben. Rund 39 Prozent von ihnen sind Kinder. Diese Kinder kommen mit ihren Familien oder ohne ihre Eltern nach Europa. Sie haben besondere Schutzrechte. Doch genau diese Rechte geraten durch die Neuregelungen zunehmend unter Druck.
Kinderrechte müssen in allen Phasen des Asyl- und Aufnahmeverfahrens gewährleistet werden – vom ersten Kontakt im Screeningverfahren über die Unterbringung bis hin zur Integration in Bildungseinrichtungen und soziale Strukturen.
Das Einsperren von Kindern verbietet sich grundsätzlich, und noch grundsätzlicher lehnen wir als Linke das Einsperren von geflüchteten Menschen egal welchen Alters im Kontext des Aufenthaltsrechts ab – sei es im Ausreisegewahrsam, in der Abschiebehaft oder in anderen Formen freiheitsentziehender Maßnahmen. Flucht ist und bleibt kein Verbrechen.
Wir werden die Umsetzung von GEAS in Sachsen insbesondere mit Blick auf Kinder, Jugendliche und andere Schutzbedürftige kritisch begleiten und all jene unterstützen, die sich juristisch, politisch und zivilgesellschaftlich gegen die ständigen Verschärfungen stellen und Betroffene solidarisch begleiten.“
Pm, 10. Juli 2026