Option zur Vergesellschaftung von Wohnraum nicht antasten

In seiner Sitzung im Juli berät der Bundesrat eine von der Bayerischen Staatsregierung eingebrachten Vorlage, welche die Vergesellschaftung von Wohnraum erschweren soll. In seiner Begründung greift der Antrag den Berliner Volksentscheid aus dem Jahr 2021 unmittelbar auf. Auch für Sachsen ist die Frage der landespolitischen Handhabe relevant:

„59,1 Prozent der an der Abstimmung Beteiligten haben sich vor fünf Jahren per Volksentscheid dafür ausgesprochen, Konzerne wie Vonovia mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu enteignen und die Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Das war ein klarer Auftrag. Da die Berliner Landesregierung diesen Auftrag seither verschleppt, bereitet das Bündnis „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen Gesetzesvolksentscheid vor. Damit soll die Landesregierung per Gesetz zur Umsetzung des Volksentscheids gebracht werden.

Nun will die Staatsregierung aus Bayern heraus das Ergebnis des Berliner Volksentscheid annullieren. Das ist nicht nur ein Affront gegenüber dem eindeutigen Abstimmungsergebnis. Es ist auch dreist, aus einem anderen Bundesland heraus den Menschen in Berlin ein wirksames Instrument gegen weitere rasante Mietensteigerungen zu nehmen.

Auch in Sachsen ist die Frage der Vergesellschaftung von Wohnraum relevant. Insbesondere Vonovia hält in Dresden mit rund 40.000 und in Leipzig mit über 10.000 Wohnungen große Bestände. In kleinen Orten wie Hainichen oder Crimmitschau wurden kommunale Wohnungsbestände privatisiert, mit negativen Folgen für Mieter*innen und öffentliche Hand. Die Überführung von Wohnraum in gesellschaftliches Eigentum ist auch in Sachsen ein probates Mittel zur gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung. Als Linke unterstützen wir auch in Sachsen Initiativen für Rekommunalisierung und Vergesellschaftung.

Wir fordern die Sächsische Staatsregierung dazu auf, bei der Abstimmung im Bundesrat gegen dieses Initiative aus Bayern zu stimmen.“

Pm 9.7.2026

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