Restriktiver Umgang mit Anti-Nazi-Protesten in Leipzig

Wenige Tage bevor Neonazis vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig aufmarschieren wollen, beginnt es in Leipzig zu brodeln. Stadt und Polizei vergehen sich am Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und wollen offensichtlich zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Protest gegen neonazistische Ideologien verhindern

In der vergangenen Woche prangerte das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz an, dass die Behörden angemeldete Kundgebungen in Hör-und Sichtweite der Neonaziveranstaltung nicht zulassen wollen. Gespräche mit den AnmelderInnen dieser Kundgebungen (Jusos, Linksjugend, Leipzig.Courage zeigen und der verdi-Jugend) verliefen zuerst ohne Ergebnis. Nachdem das Aktionsnetzwerk sich in einem Offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig gewendete hatte, schien sich die Situation umzukehren. Am Freitag, 12.8. erhielten fast alle AnmelderInnen Auflagenbescheide, in denen akzeptable Kundgebungsorte festgeschrieben waren. Allein der Ort für die zentrale Veranstaltung des Aktionsnetzwerkes am Friedhofsweg/ Straße des 18.Oktober, bei der auf einer Bühne RednerInnen und Bands auftreten sollen, blieb und bleibt weiterhin ungewiß.

Das Antifabündnis, das für den 20.8. eine Demonstration angemeldet hatte, verkündete inzwischen die Absage seiner Demo und begründet dies mit untragbaren Auflagen und dem Unwillen der Behörden die DemonstrantInnen in die Nähe des Völkerschlachtdenkmals laufen zu lassen.

Richtigerweise kritisiert das Bündnis die Vorgänge im Vorfeld des 20.8. in Leipzig scharf und führt die Vermutung ins Feld, dass sich die Behörden eines für sie einfachen, politisch betrachtet aber antidemokratischen Mittels bedienen könnten, nämlich der Verkündung des polizeilichen Notstandes. Mit dieser Begründung könnte versucht werden alle Versammlungen – sowohl die Nazikundgebung als auch Gegenveranstaltungen – zu verbieten. Ein mögliches Szenario könnte dann sein, dass die NPD ihr Versammlungsrecht einklagt, Recht bekommt, alle Protestveranstaltungen aber verboten blieben.
Ein fatales Signal, das in einem solchen Fall aus Leipzig, das sich seiner demokratischen Tradition so gern rühmt, gesendet werden würde.

Und um 16.00 Uhr bewahrheitete sich am 17.8. diese Vermutung. Mit der Begründung polizeilichen Notstands wurden alle für den 19. und 20.8. angemeldeten Versammlungen verboten. Begründet wird der polizeiliche Notstand damit, dass die Polizei weniger als 50 Prozent der notwendigen Einsatzkräfte zur Verfügung hätte. Auch Anfragen in anderen Bundesländern wären erfolglos geblieben. Gründe dafür seien das Schanzenfest in Hamburg, Bundesligaspiele oder eine Demonstration gegen „Stuttgart 21″ sowie der am selben Wochenende in Leipzig stattfindende Schulanfang, ein Festival am Zwenkauer See und ein Oldtimer-Treffen. Schon zum zweiten Mal in kurzer Zeit nutzt die Polizei die „Geheimwaffe“ polizeilicher Notstand um das Versammlungsrecht außer Kraft zu setzen. Im Oktober 2010 waren mit dieser Argumentation Nazidemonstrationen zu einer Kundgebung zusammengelegt worden.

Sowohl die NPD Sachsen als auch die AnmelderInnen, die sich im Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz sammeln haben bereits heute rechtliche Schritte gegen das Verbot angekündigt.

„Wir verurteilen das Verbot aller demokratischen Versammlungen aufs Schärfste. Damit werden die, die für demokratische Werte und Menschenwürde einstehen auf eine Stufe mit denen gestellt, die die Demokratie abschaffen wollen und die Würde des Menschen mit Füßen treten.“ sagen Juliane Nagel und Frank Kimmerle, PressesprecherInnen des Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz. „Es darf zudem nicht vergessen werden, dass das Argument des polizeilichen Notstandes das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in erheblicher Weise beschneidet. Mit der Einschränkung der Demokratie gegen die Feinde der Demokratie vorzugehen, kann kein sinnvolles Mittel sein.“  (weiterlesen: Pressemitteilung des Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz)

Die Linksjugend Leipzig, die zwei Kundgebungen angemeldet hat und nun klagen wird schreibt in einer Pressemitteilung:

„Die Argumentation der Polizei bezieht sich im wesentlichen auf einen so genannten polizeilichen Notstand und eine damit verbundene Gefahrenprognose der Polizei. Beides hält die Linksjugend Leipzig in wesentlichen Punkten für unbegründet.

„Die Darstellung der Situation wie auch die Gefahrenprognose der Polizei ist nicht haltbar. An einigen Stellen wirken die Verbotsbegründungen schlichtweg lächerlich.“

„Die Versammlungsbehörde zitiert wild irgendwelche Internetseiten, die zum Teil keine nachvollziehbare Verbindung zu den Veranstaltern aufweisen. Das kann kein Grund für ein Verbot unserer Kundgebungen sein.“, ergänzt Max Wegener. Anmelder der Kundgebung am S-Bahnhof Völkerschlachtdenkmal.

In der Verbotsverfügung wird weiterhin auf die Gefahr durch militante Nazis verwiesen. Diese seien bereits in der Vergangenheit durch Gewalt aufgefallen.

„Die angeführte Gewaltbereitschaft aus dem Lager der Nazis kann unter keinen Umständen dafür herhalten, dass unsere Versammlungen untersagt werden. Alle von uns bisher angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen sind gänzlich friedlich verlaufen.“

Auch der Verweis auf eine mögliche ‚Unterwanderung‘ von friedlichen Veranstaltungen durch Störer kann nicht als Argument gegen die friedlichen Versammlungen selbst gewendet werden. „Das wäre, als würde man den Banken vorwerfen, sie würden Bankräuber magisch anziehen.“

Wirklich abstrus werde die Verbotsbegründung jedoch an einer anderen Stelle. „Die Polizei ist sich offensichtlich nicht zu schade, den Schulanfang, das Gondwanaland des Leipziger Zoos und sogar das räumlich deutlich entfernte Highfield-Festival als Gründe für das Verbot unserer Veranstaltungen anzuführen. Sogar eine Demonstration in Baden-Württemberg und Bundesligaspiele finden sich in dem Schreiben. Dass die Polizei sich ihre Gefahrenprognose hier nach Gutdünken selbst zusammengebastelt hat ist offensichtlich.“

„Bundesligaspiele und weitere Großevents finden jedes Wochenende statt. Ginge es nach der Leipziger Polizei wären Kundgebungen an Wochenenden wahrscheinlich gar nicht mehr möglich.“

Zum Schluss noch der Appell des Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz:

“Wir sind zuversichtlich, dass wir vor den Gerichten Recht bekommen und am 19. und 20.8.2011 mit vielfältigen Aktivitäten für eine demokratische Kultur, und ein solidarisches Miteinander auf die Straße gehen können.
Wir rufen auf sich von der Verbotspraxis der Stadt Leipzig nicht einschüchtern zu lassen und sich an unseren entschlossenen und gewaltfreien Aktionen und an den Mahnwachen zu beteiligen.“

Chekkt Neuigkeiten unter www.leipzig-nimmt-platz.de und http://20augustle.blogsport.de

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