Einstellung im Rahmen des Dresdner „Sportgruppen“-Verfahrens

Die sächsische Justiz ist immer für einen Skandal gut, das haben die letzten Jahre zur Genüge gezeigt. Eine unglaubliche Geschichte für sich sind die Ermittlungen gegen insgesamt 25 Personen, die an Anti-Nazi-Protesten am 13. Februar in Dresden teilgenommen haben sollen. Die Konstruktion der Justiz lautete, dass die Betroffenen eine kriminelle Vereinigung  nach § 129 Strafgesetzbuch gebildet hätten, bekannt geworden unter dem Namen „Antifa-Sportgruppe“.

Nun wurde das erste Ermittlungsverfahren gegen einen Betroffenen eingestellt. Begründung: mangelndes öffentliches Interesse aufgrund zu geringer Schuld. Das ist ein Skandal für sich, betrachtet man den Aufwand, mit dem einzelne Personen und Netzwerke ausgespäht und überwacht wurden. Das linksdrehende radio/ Radio blau sprach mit Josephine von der Initiative „Sachsens Demokratie“, die auch diese Ermittlungen kritisch begleitet haben.

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