Mit einem aktuellen Antrag (Drucksache 7/896) fordert die Linksfraktion die neue sächsische Staatsregierung auf, einen Winterabschiebestopp in Sachsen zu erlassen. Menschen, die in Sachsen erfolglos um Asyl ersucht haben, sollen zumindest in den Wintermonaten eine Atempause bekommen. Der Freistaat hat nach § 60a Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, Abschiebungen aus humanitären Gründen für maximal drei Monate auszusetzen.
Abschiebungen sind für die Betroffenen ein persönliches Drama. Für Schutzsuchende ist die unfreiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland oft verbunden mit Armut und Obdachlosigkeit. Dies stellt besonders in den Wintermonaten ein erhebliches Risiko für die Gesundheit, wenn nicht sogar für das Leben dar.
Nach Artikel 4 der Charta der Grundrechte der EU darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Charta hat jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Diese Garantien müssen auch durch den Freistaat Sachsen eingelöst werden. Der Weg ist die Aussetzung aller Abschiebungen in Staaten, in denen aufgrund der dort herrschenden winterlichen klimatischen Verhältnisse eine Aufnahme in Sicherheit und Würde unmöglich ist.
Die Forderung nach einem Winterabschiebestopp ist eine Minimalforderung, die auch von verschiedenen Flüchtlingsräten und Bündnis 90/Die Grünen Sachsen in ihrem Wahlprogramm vertreten wird. Im Koalitionsvertrag steht nun wenigstens die vage Ankündigung, Abschiebungen sollten ,so human wie möglich‘ erfolgen. Angesichts der harten Abschiebepraxis in Sachsen ist eine Atempause dringend nötig. Dies ermöglicht der Winterabschiebestopp unter Rückgriff auf das Bundesgesetz. Wir fordern nichts Unmögliches, sondern humanistische Mindeststandards, die sonst durch das CDU-geführte Innenministerium systematisch mit Füßen getreten werden.
22. Dezember 2019