Die Verschärfung des Sächsischen Polizeigesetzes steht vor der Tür

Bereits im März 2011 hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf eine Novelle des sächsischen Polizeigesetzes verständigt. Knackpunkte sind das geplante Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen, die KFZ-Kennzeichenerfassung und eine Ausweitung der Rasterfahndung. In dieser Woche wurde der Entwurf der Gesetzes-Novelle im Innenausschuss des sächsischen Landestages beraten.

Mit dem neuen Polizeigesetz könnten Kommunen ein Verbot für das Trinken und Mitführen von Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen aussprechen, wenn von den betroffenen Personen „Straftaten ausgehen könnten“. Das Verbot muss auf bestimmte Tage und jeweils maximal zwölf Stunden beschränkt sein. Es soll für mindestens einen Monat und maximal ein Jahr gelten und auf höchstens zwei Plätze und drei Straßen begrenzt sein. Mit dem Alkoholverbot soll ein weiterer Schritt hin zur Reglementierung des öffentlichen Raum getan werden. Auch in Leipzig versucht die CDU immer wieder dieses Thema in Stellung zu bringen und Stimmung vor allem gegen Gruppen von jungen Leute, die sich z.b. in Grünau oder am Hauptbahnhof treffen, zu machen. Die Gesetzes-Novelle könnte den Konservativen – sollten sie dafür eine Mehrheit im Stadtrat bekommen – ein Mittel in die Hand geben um missliebige Personen aus dem Stadtbild zu verdrängen.

Die Einführung der KFZ-Kennzeichenerfassung ist in Sachsen bereits seit mehren in der Diskussion. Mit dieser Methode könnte die Polizei KFZ-Kennzeichen automatisch fotografieren und mit Fahndungslisten abgleichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die in den Polizeigesetzen von Hessen und Schleswig-Holstein verankerte Möglichkeit zum massenhaften und verdachtsunabhängigen KFZ-Kennzeichen-Scanning bereits im März 2008 als verfassungswidrig erklärt, da es gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Nach dem Bundesverfassungsgericht würde dieses Regelung Bewegungsprofile oder Ermittlungen „ins Blaue hinein“ ermöglichen, was den Eindruck ständiger Kontrolle erwecken und die BürgerInnen einschüchtern würde. Den Urteilsspruch hat Sachsen offensichtlich zumindest zur Kenntnis genommen. Die sächsische Polizeigesetz-Novelle sieht das Kennzeichen-Scanning „nur“ bei konkreten Anlässen vor, zum Beispiel wenn Gefahr für Leib oder Leben bestehe, gestohlene Autos sichergestellt oder Hooligans von Fußballspielen abgehalten werden sollen sowie bei Fahndungen im Grenzgebiet.

Last but not least plant die schwarz-gelbe Landesregierung die Ausweitung der Rasterfahndung (wohlmöglich um eine massenhafte Erfassung und Sondierung von Daten wie bei den Anti-Nazi-Protesten am 19.2.11 in Dresden zu legalisieren) sowie eine Veränderung bei der präventiven Wohnraumüberwachung (Abgleich der Regelung mit dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes), die Erleichterung von Wohnungsdurchsuchungen bei Entführungen erleichtert und die Verlängerung der Höchstfrist für die Wohnungsverweisung von sieben Tagen auf zwei Wochen bei häuslicher Gewalt.

Dokumentiert:

Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, 2.9.2011

Zur heutigen Beratung des Landtagsinnenausschusses über den Entwurf der CDU/FDP-Koalition zur Änderung des Polizeigesetzes (PolG) erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt:

Die CDU/FDP-Koalition zeigte für die inhaltlich gleichlautenden verfassungsrechtlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten und der Opposition leider kein Verständnis: Strittig sind insbesondere die präventive Wohnungsdurchsuchung, Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (während wenige Meter weiter im kommerziellen Biergarten Alkohol ausgeschenkt wird), Kfz-Kennzeichenerkennung (die in Sachsen eingeführt werden soll, nachdem sie laut Datenschutzbeauftragtem in mehreren anderen Bundesländern wegen erwiesener Wirkungslosigkeit bereits wieder abgeschafft oder in weiteren Bundesländern einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen wird) und die Rasterfahndung.

Sinn und Zweck eines Polizeigesetzes ist in erster Linie die Gefahrenabwehr, dem wird der schwarz-gelbe Entwurf nicht gerecht, er greift gleich mehrfach in die Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaft ein. Besonders fragwürdig ist die Rasterfahndung (Paragraph 47):

Gerade die FDP ist ja der Meinung, dass Normen, wenn sie nicht gebraucht werden, abzuschaffen sind. Hier hätte sie ein geeignetes Betätigungsfeld. So hat der Innenminister gerade erst eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Friedel (SPD) dahingehend beantwortet, dass seit 2005 keine Anwendung des § 47 PolG stattgefunden hat. Warum also wollen die Koalitionsfraktionen sogar die weitere Ausweitung eines Rechts, das gar nicht genutzt worden ist?

Das Gesetz wird meine Fraktion nicht mittragen, außer dem Punkt 6 im Artikel 1, wo es um eine Verlängerung der Höchstfrist für die Wohnungsverweisung von sieben Tagen auf zwei Wochen bei häuslicher Gewalt geht. Das ist im Interesse der Opfer eine vernünftige Regelung.

Als wenn das alles nicht genug wäre, verständigte sich die Koalition mit ihrer Mehrheit darauf, die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Sachsen zu verlängern. Mehr Aufgaben, Verlängerung der Arbeitszeit und zu wenig Einstellung von jungen Polizistinnen und Polizisten gehen auf Kosten der öffentlichen Sicherheit – da helfen auch mutmaßlich verfassungswidrige Gesetzesverschärfungen nichts.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.