Leipziger Polizei duldet Rechtsbrüche bei Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Leipzig. Stadträtin blickt erwartungsvoll auf Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 25.1.12 und fordert eine Evaluation der jahrelangen Überwachung in Leipzig
Pressemitteilung, 19.1.2012
Am 25.1.2012 prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Zulässigkeit von Videoüberwachung an so genannten Kriminalitäts-Brennpunkten. Anlass ist die Klage einer Anwohnerin der Hamburger Reeperbahn. Hier setzt die Polizei seit 2006 12 Kameras ein. Mit einer Wirksamkeitsanalyse wurde 2010 festgestellt, dass die Gewalt-Kriminalität in der Folge sogar gestiegen ist.
Leipzig gilt als eine der Vorreiter-Städte bei der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes. Auch hier ist eine Evaluation der Videoüberwachung überfällig.
Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig erklärt dazu:
„Videokameras tragen nichts profundes zur Kriminalitätsbekämpfung bei, sondern verdrängen diese im „besten“ Fall. Juristen bezweifeln außerdem die Rechtmäßigkeit des Einsatzes dieser Überwachungsmethode zu Präventionszwecken, sprich zur Abschreckung potentieller Delikte.
Gerade die Wirksamkeitsanalyse der Hamburger Innenbehörde in Bezug auf die Kameraüberwachung auf der Reeperbahn zeigt, dass das Sicherheitsversprechen der Videoüberwachung unerfüllt bleibt. Dafür wird die demokratische Kultur beschädigt und durch eine Kultur der Kontrolle eingetauscht.“
Die Stadträtin nimmt zudem die Verletzung von Grundrechten, explizit auch durch die Leipziger Videokameras, in den Blick:
„Videoüberwachung greift in die Grundrechte von Menschen ein. Die permanente Erfassung von Menschen an bestimmten Orten hebelt die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus.“
Wie die Nachfragen der Leipziger Volkszeitung bei der Leipziger Polizei ergeben, verletzen mindestens zwei der in Leipzig installierten Kameras zudem die Privatsphäre von Anwohnerinnen und Anwohnern.
„Es ist ein Skandal, dass gerade die Behörde, die eigentlich für den Schutz der Rechte der Menschen zuständig ist, nämlich die Polizei, Rechtsbrüche in Kauf nimmt, in dem sie die Verletzung der Privatsphäre durch Videokameras im öffentlichen Raum duldet. Längst schon hätten die technischen Möglichkeiten der Kameras an die Kompetenzen, die die Polizei bei der Überwachung hat, angeglichen werden müssen. Hier ist der Leipziger Polizeipräsident in der Verantwortung!“ so Juliane Nagel.
„Ich blicke gespannt auf die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht und hoffe, dass das Urteil in Sachen Kameraüberwachung in Hamburg den KritikerInnen der Videoüberwachung recht gibt. Videoüberwachung ist und bleibt die falsche Methode im Umgang mit Kriminalität.
Ich rege zudem eine Evaluation der Videoüberwachung in Leipzig an, die Verdrängungseffekte von den überwachten Kriminalitätsschwerpunkten mit in den Blick nimmt und vor allem auch die potentielle Verletzung von Datenschutzbelangen kritisch prüft.“
Ein Gedanke zu „Debatte um Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Leipzig und anderswo“