Beteiligungs- und Beschwerdemanagement in Asylunterkünften: Ein Mindeststandard

Meine Rede zur Vorlage der Stadt Leipzig zur Einführung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten in Asylunterkünften.

Den Impuls zu dieser Vorlage gab der erste Antrag des seinerzeit neu gewählten Migrantenbeirats im Jahr 2016.
Ein Anlass war die damals bundesweite Debatte um Übergriff durch Sicherheitspersonal auf Geflüchteten in Sammelunterkünften in NRW. Nicht dass es Vergleichbares in Leipzig gegeben hatte, doch die Sensibilität für die Belange von untergebrachten Geflüchteten wuchs. Hinzu kam seinerzeit der Aufbau von Notunterkünften, sowohl des Freistaates als auch der Stadt und wahrnehmbare Problemlagen in Unterkünften, die Geflüchtete durch Demonstrationen auf die Straße oder offene Briefe in die Öffentlichkeit trugen.

Wenn Menschen gezwungen sind in Sammelunterkünften zu leben und sich nicht freiwillig bezüglich ihres Wohnortes entscheiden können, dann braucht es institutionalisierte Verfahren, die ihnen garantieren, dass ihr Würde gewahrt wird, dass sie ihr Lebensumfeld mitgestalten können, dass sie etwas zu sagen haben.
Genau in diese Lücke versuchte der Migrantenbeirat zu füllen.

Sowohl bundes- als auch landesgesetzlich ist die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als Regelunterbringung formuliert. Es handelt sich nicht um eine Freiwilligkeit, sondern ein Muss. Einerseits ist so ein Dach über dem Kopf garantiert, andererseits müssen Menschen im Asylverfahren, die eine Wohnung beziehen wollen, dies beantragen und dürfen auch nur unter bestimmten Prämissen ausziehen.

Ist die Form der Sammelunterbringung aus Verwaltungssicht die organisatorisch einfachere Form der Unterbringung vieler Menschen, birgt sie auch Nachteile in sich. So positiv sie auch ausgestaltet sein kann, wird so die Selbstbestimmung der Bewohner*innen eingeschränkt. Privatsphäre und Interaktion mit einer selbst gewählten Nachbarschaft sind nur schwer möglich. Auch die engagierte Arbeit von Sozialarbeiter*innen kann diese strukturellen Probleme nicht beheben, zumal wir in Leipzig die weitestgehende Koppelung von Betreibung und sozialer Betreuung in den Gemeinschafts- und sonstigen Sammelunterkünften vorfinden.

Über 2000 Geflüchtete leben in Leipziger Sammelunterkünften, also nicht in einer eigenen Wohnung. Diese sind die Zielgruppe der Etablierung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten.

Das mehrstufige Verfahren, das uns mit der Vorlage hier zur Entscheidung vorliegt wurde sorgfältig durchdacht auch im Prozess mit Mitgliedern des Migrantenbeirats abgestimmt. Sicher kann kritisiert werden, dass insbesondere das Beschwerdemanagement strukturell nicht wirklich unabhängig organisiert ist, sondern bei den Betreiber*innen und dem Sozialamt angesiedelt ist. Erst im letzten Schritt ist eine gewisse Unabhängigkeit durch einen kleinen Beirat, der Beschwerden entgegennimmt und Lösungen suchen soll, garantiert.

Wir unterstützen den Antrag des Migrantenbeirats in die Beschwerdestelle einen weiteren Akteur wie bspw. das Antidiskriminierungsbüro aufzunehmen und freuen uns dass es mit der Beschlussfassung heute endlich losgehen kann. Wir behalten uns vor, eine unabhängige Beschwerdestelle als Fernziel im Auge zu behalten.

Den Antrag der CDU lehnen wir ab. Er ist unpräzise formuliert, lässt außer Acht, dass es vergleichbare Verfahren zb für Einrichtungen der Jugendhilfe bereits gibt und diese im Bereich der Altenpflege und der Integration behinderter Menschen sogar vorgeschrieben sind.

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