Scheinbar hat die Leipziger Stadtverwaltung keine Lust auf meine Anfragen zu Sachverhalten, die im Zusammenhang mit Nazis stehen, sachgerecht zu antworten. Die Antwort auf die Anfrage zum Veranstaltungsbetrieb im Nazizentrum in der Odermannstraße ist genauso ausweichend und nichtssagend, wie die zum Transfer von Teilnehmenden des JN-Aufmarsches im Mai in Lindenau. Zu beiden Themen frage ich daher in der Ratsversammlung am 16.7. nochmal nach.
In der Stadtratssitzung am 18.6 hatte ich nach dem Umgang der Verwaltung mit den belegten Überschreitungen der TeilnehmerInnenzahl bei mindestens zwei Veranstaltungen in der O 8 gefragt. Die Räumlichkeiten sind für 100 Menschen zugelassen. Außerdem wollte ich genaueres über den Informationsaustausch zwischen staatlichen Behörden wie Polizei oder Verfassungsschutz und Stadt Leipzig und genereller Informationsbeschaffung über Aktivitäten der Naziszene wissen.
Die Antworten auf die sechs Fragen sind ausweichend und die Problematik herunterspielend. Sie zeugen von Unwillen und Unkenntnis mit dem Problem eines regional ausstrahlenden Treffpunktes der extrem rechten Szene umzugehen.
Kostprobe gefällig?
– Auf die Frage wie die Verwaltung mit der Überschreitung der zugelassenen BesucherInnenzahl im Mehrzweckraum des Zentrums umgeht wird geantwortet, dass es sich um lediglich eine Überschreitung handelt. Ich hatte neben der vom Verfassungsschutz dokumentierten noch eine vom Dokumentationsprojekt chronik.LE angeführt, die m.E. sehr wohl für die Lageeinschätzung von Stadt und Schnittstelle zwischen Stadt und Polizei (KPR) relevant sein sollte. So oder so: Antwort passt nicht zur Frage.
– Auf die Frage was die Stadt gegen einen möglichen mangelnden Informationsaustausch über den Veranstaltungsbetrieb im Nazizentrum zu gedenken tut, weil es bei entsprechenden Events im Umfeld auch zur Gefährung von Menschen kommen kann, antwortet die Verwaltung, dass für die Aufklärung von Straftaten Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig sind. Frage: nicht beantwortet.
– Auf die Frage ob die Stadt das „Kommunalwiki gegen Extremismus“ des Landesamtes für Verfassungsschutz kennt und nutzt, wird geantwortet, dass die Plattform für die Aufgaben der Bauaufsicht nicht relevant ist. Auf der Plattform findet sich allerdings die Handreichung der Landesdirektion „Verwaltungsbehördliche Prüfung extremistischer Szeneobjekte“, in der es sehr wohl um bauordnungsrechtliche Fragen geht.
>>> Die gesamte Antwort als .pdf-download
Und: die Nachfragen, die in der Ratsversammlung am 16.7.2014 hoffentlich sorgfältiger beantwortet werden:
zu 1.
Bedeutet die Antwort, dass eine einmalige Überschreitung der laut Baugenehmigung zugelassenen Personenzahl eine Bagatelle ist, die nicht weiter geahndet wird?
Zu 2.
Kontrolliert die Verwaltung die Frequentierung von Veranstaltungen bei öffentlicher Bewerbung? Welche Konsequenzen werden aus den Verstößen gegen die Baugenehmigung am 28.9.13 (dokumentiert durch das Projekt chronik.LE: http://www.chronikle.org/ereignis/zeitzeugenvortrag-ss-untersturmf%C3%BChrer-leipziger-npd-zentrum) und am 26.10.13 (Quelle: VS-Bericht Sachsen 2013) gezogen?
Zu 3./ 4.
Es geht der Anfragestellerin um das präventive Tätigwerden aller Behörden, um Straftaten zu verhindern. Erwiesenermaßen steigt bei Konzertveranstaltungen der Neonaziszene, die von einer großen Personenzahl besucht werden, das Gefährdungspotenzial für Dritte, insbesondere Menschen, die nicht ins neonazistische Weltbild passen. Insofern wird erneut und präzisiert gefragt: welche Informationsquellen nutzt die Stadt bezüglich des Veranstaltungsbetriebes in im NPD-Zentrum in der Odermannstraße 8, auch um ggf. im Vorfeld die Durchführung von Veranstaltungen zu reglementieren?
Zu 5. und 6.
Bei dem erfragten Kommunalwiki handelt es sich nicht um das der Heinrich-Böll-Stiftung, sondern – wie in der Anfrage formuliert – um das des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Plattform soll Kommunen und Landkreise „extremismusbezogenes Hintergrundwissen“ vermitteln. Außerdem werden konkrete Strategien und Handlungsvorschläge bereitgestellt. In dem recht dünn bestückten Intranet findet sich u. a. die Ausarbeitung: „verwaltungsbehördliche Prüfung extremistischer Szeneobjekte“ der Landesdirektion. Wurden die darin aufgeführten Handlungsfelder zur verwaltungsrechtlichen Prüfung von Veranstaltungen in „Szeneobjekten“ in Bezug auf die Odermannstraße 8 geprüft?
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Sie werden als Chef einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Sie sind auf der Abschussrampe.
guten Flug !