Ausbildung – Stadtverwaltung und Eigenbetriebe müssen beispielhaft voran gehen

Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig reicht Anträge zur Erhöhung des Anteils von Jugendlichen mit Haupt- und Mittelschulabschlüssen sowie MigrantInnen und FörderschülerInnen ein

In der Ratsversammlung am Mittwoch steht die alljährliche Vorlage zur Planung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung 2013/2014 zu Abstimmung. Im kommenden Jahr wird die Verwaltung 55 Ausbildungsplätze anbieten. Teil der Vorlage ist auch die Auswertung des Bewerbungsganges für das Ausbildungsjahr 2012/13.

Die von der Linksfraktion immer wieder erhobene Forderung nach Erhöhung des Anteils von Auszubildenden mit Migrationshintergrund einerseits und der Einstellung von mindestens zwei FörderschülerInnen ist für den vergangenen Ausbildungsjahrgang wieder nicht umgesetzt worden. Von insgesamt 54 Plätzen wurde 2012/13 nur einer von einer Migrantin und einer von einer Förderschülerin besetzt. Im kommenden Ausbildungsjahr wird es gar keinen Platz für FörderschülerInnen geben.

Die Linksfraktion fordert die Verwaltung mit einem ersten Änderungsantrag auf, die Einstellung von Haupt- und MittelschülerInnen sowohl in der Stadtverwaltung als auch in den städtischen Eigenbetrieben zu forcieren, indem mindestens 10 % SchülerInnen mit Hauptschulabschluss und 50 % mit Mittelschulabschluss eingestellt werden. Außerdem wird eine Quote von 2 % zur Belegung von Ausbildungsplätzen durch AbgängerInnen der Schulen zur Lernförderung vorgeschlagen.

Die Stadt muss bei der Förderung der Berufs- und Zukunftschancen junger Menschen beispielhaft vorangehen. Insbesondere HauptschulabgängerInnen und FörderschülerInnen sind beim Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt massiv benachteiligt, da hier zumeist das Prinzip der Auslese der Besten greift. Eine Empfehlung, SchülerInnen mit qualitativ verschiedenen Abschlüssen eine Chance zu geben, gibt es beispielsweise auch bei der „Ausbildungs-Tochter“ des kommunale Verkehrsunternehmen LVB GmbH,  LAB GmbH.
Die Veränderung der Bedingungen zur Einstellung von Auszubildenden soll nach einer Prüfung ab dem Ausbildungsjahr 2014/ 2015 greifen.

Der zweite Änderungsantrag der Linksfraktion richtet sich auf die Erhöhung des Anteils von BewerberInnen mit Migrationshintergrund. Dafür soll die Stadtverwaltung eine öffentlichkeitswirksame Kampagne konzipieren, die im nächsten Ausschreibungszeitraum gezielt Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund anspricht. Beispielhaft dafür könnte die Berliner Kampagne „Berlin braucht dich!“ (www.berlin-braucht-dich.de) stehen.

Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Leipzig muss sich auch in der Personalstruktur der Stadtverwaltung niederschlagen. Nur so kann der Anspruch, eine weltoffene Stadt zu sein, auch praktisch werden. Der Anteil von BewerberInnen mit Migrationshintergrund stagniert seit einiger Zeit bei etwa 30 von insgesamt über 900 BewerberInnen. Dies belegt, dass es in Bezug auf diese Zielgruppe Hürden und Vermittlungsprobleme gibt.

>>> zum Änderungsantrag 1
>>> zum Änderungsantrag 2

Pressemitteilung, 17.6.2013, Stadträtinnen Mandy Gehrt, Margitta Hollick, Juliane Nagel

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