Auch die Stimme von wohnungslosen Menschen zählt: Bis zum 9. August Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen!

Am April 2019 folgte der Stadtrat dem Antrag der LINKEN, wohnungslose Menschen zur Wahlbeteiligung zu motivieren. Nun liegt ein entsprechendes Informationsmaterial der Stadt Leipzig vor, das in den verschiedenen Anlaufstellen an die Betroffenen verteilt wird. Mein Statement und Aufruf:

Durch unsere Initiative ist in Leipzig ein Stück Normalität hergestellt worden. Menschen, die ein Wahlrecht haben, werden nun informiert, wie sie dieses Wahlrecht auch ausüben können. Denn: Der Weg zur Wahlbeteiligung ist für Menschen ohne Meldeadresse ungleich steiniger.

Da die Betroffenen in der Regel nicht im Meldeverzeichnis registriert sind und keine Wahlbenachrichtigung zugesendet bekommen, müssen sie bis 9. August in der Briefwahlstelle in der Markgrafenstraße 3 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dafür müssen sie bestimmte Nachweise beibringen, die im Informationszettel der Stadt Leipzig benannt sind. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt sofort in der Briefwahlstelle, dann kann unmittelbar per Briefwahl oder am 1.9. im Wahllokal gewählt werden.

Als LINKE ist unser oberstes Ziel, Wohnungslosigkeit zu beenden und den Weg in die eigenen vier Wände und ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen. Unabhängig davon ist es aus unserer Sicht ein wichtiges Ziel, die politische Teilhabe von Menschen in Not zu stärken. Die Stimme von Wohnungs- und Obdachlosen zählt genauso wie alle anderen!

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