Antwort auf Stadtratsanfrage zum Fortgang des Konzeptes zur Neuorientierung bei der Unterbringung von Asylsuchenden

Leipziger Stadtverwaltung sieht den Weiterbetrieb der Sammelunterkunft in der Torgauer Str. 290 als alternativlos, 4 der verbleibenden 5 kleinteiligen Unterkünfte sollen noch in diesem Jahr bezogen werden

Vor ca. 3 Wochen hat die Stadtverwaltung angekündigt die Sammelunterkunft in der Torgauer Str. 290 statt Ende 2013 ein Jahr später zu schließen. Auch die Sanierung des aufgrund der hohen Zuweisungszahlen geöffneten 2. Trakts des Kasernenbaus kann die Situation in der Unterkunft, in der derzeit über 300 Personen leben, nicht positiv malen. Das Heim sollte bereits 2009 geschlossen werden, 2011 bewertete der Sächsische Ausländerbeauftragte Martin Gillo in seinem Heim-TÜV vor allem den Zustand und das Umfeld des Objektes als negativ.
Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen von Asylsuchenden nach Leipzig und dem Wegfall von zwei geplanten kleinteiligen Unterkünften (in Portitz und Schönefeld) ist die Entscheidung laut Stadt Leipzig jedoch alternativlos. Es liegt auf der Hand, dass der Gesetzgeber in Bund und Land (in beiden Fällen: CDU und FDP) gefragt ist, die engen Spielräume der Kommune endlich zu entgrenzen und den betroffenen Menschen die Möglichkeit zu geben prinzipiell selbstbestimmt in Wohnungen zu leben.
Die Zahl von dezentral untergebrachten Asylsuchenden liegt in Leipzig weiter knapp über 50 %. Wer in eine Wohnung ziehen will, muss einen Antrag stellen und eine schwerwiegende Erkrankung oder humanitäre Gründe (Familien mit Kindern, Alter, Ausbildung, Konflikte wegen religiösen u.a. Gründen etc) nachweisen. Dass es also für die Betroffenen nicht so einfach möglich ist in eine eigene Wohnung zu ziehen und der Stadt hier vor allem durch den Freistaat Sachsen Grenzen gesetzt werden, hat die BürgerInneninitiative Wahren, die sich heute zum Thema in der Leipziger Volkszeitung auslassen kann, noch immer nicht verstanden.
Laut Antwort auf meine aktuelle Stadtratsanfrage haben im Jahr 2012 111 Asylsuchende einen entsprechenden Antrag gestellt (das sind über 30 mehr als im Vorjahr (82)), davon wurden 83 bewilligt und 24 abgelehnt.

Des weiteren wird in der Anfrage die Zimmerbelegung in der neuen Unterkunft in der Riebeckstraße in Reudnitz erfragt. Die Verwaltung sichert hier zu, dass in einem Raum max. zwei und nicht drei Personen leben werden, außer wenn es sich um Familien handelt. Im Offenen Brief des Initiativkreis Menschenwürdig wurde Anfang April zurecht auf die Gedrängheit der Räumlichkeiten hingewiesen, ein Großteil der Räume ist z.B. mit drei Betten ausgestattet.

Ein letzter Punkt betrifft die Bewachung der Unterkünfte von Asylsuchenden. Mit der Etablierung kleinteiliger Wohnhäuser als Ersatz für große Sammelunterkünfte war auch die Hoffnung verbunden, dass die Rund-um-die-Uhr-Bewachung der Objekte entfällt. Natürlich bedarf es angesichts verbreiteter rassistischer Einstellungen besonderer Maßnahmen für die Sicherheit der BewohnerInnen. Andererseits erzeugen kontinuierliche Kontrolle durch einen Wachschutz beim Eintritt und Ausgang aus der Unterkunft, übrigens auch für BesucherInnen, nicht gerad ein Gefühl normaler Wohnverhältnisse. Die Aussage der Verwaltung, dass Sicherheitsleute, die zur Bewachung von Unterkünften eingestellt werden interkulturelle Kompetenzen vorweisen müssen und mußten, ist positiv, muss aber mit Erfahrungen, die Menschen z.B. am Einlass zur Torgauer Straße gemacht haben, abgeglichen werden.

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