Ein Element des vom Stadtrat am 12.12.2012 beschlossenen Gesamtkonzeptes zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig ist die dauerhafte Etablierung eines Kultur- und Sprachmittlerdienstes. Diesen können die Stadtverwaltung und Vereine nutzen, um DolmetscherInnen für die Begleitung von MigrantInnen bei Behörden-, Arzt- oder anderen notwenigen Gängen zu ordern. Doch: die notwendigen finanziellen Mittel waren im Mai 2014 bereits ausgeschöpft.
Kommunikation und Verständigung sind wichtige Grundlagen für die gesellschaftliche Teilhabe von Migrant*innen. Insbesondere bei Behördengängen oder medizinischen Versorgungsleistungen können mangelnde Kenntnisse der Sprache eine gravierende Barriere sein.
Über den lokalen Ableger des bundesweiten Projektes „SprInt“ können kundige Dolmetscher*innen organisiert werden. Die Kosten für die Einsätze trägt die öffentliche Hand.
Aufgrund der wachsenden Zahl von MigrantInnen und aufgrund größerer Sensibilisierung wurde der Dienst im laufenden Jahr intensiv genutzt. Das führte dazu, dass bereits im Mai 2014 die finanziellen Mittel in Höhe von 26.000 Euro, aus denen Ämter den Einsatz von Kultur- und SprachmittlerInnen bezahlen, aufgebraucht waren. Die Inanspruchnahme des Pools durch die Ämter der Stadt wurde gestoppt. Damit könnten wichtige Unterstützungsleistungen im medizinischen Bereich, bei Wohnungssuchen oder im Bereich der Jugendhilfe gefährdet sein.
Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vor diesem Hintergrund einen gemeinsamen Antrag ins Verfahren gebracht, mit dem die Weiterfinanzierung der Sprach- und Kulturmittler-Leistungen für 2014 gesichert werden soll und vorsorglich für 2015 ein höherer Haushaltsansatz geplant werden soll.
Um sich einen Überblick über die Kosten und Einsatzgebiete zu verschaffen, stellt die LINKE zudem in der Ratsversammlung am 16.7.2014 eine Anfrage an den OBM (hier klicken)
Antrag: Sprint – Sprach- und Kulturmittlung sichern
1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird umgesetzt, indem die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ bis zum Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert werden.
2. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben.
3. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung an Sprint aufgenommen.
4. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend des tatsächlichen Bedarfes in 2014 geplant. Es wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten Gesamttopf einzelne Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und KulturmittlerInnendiensten praktikabler sind.
Begründung:
Am 12.12.2012 beschloss die Ratsversammlung das Gesamtkonzept zur Integration. Darin werden die Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ als wesentliche Integrationsmaßnahme mit dem Beschlusspunkt 3 herausgehoben. Im Arbeitsprogramm 2020 erklärt der Oberbürgermeister, dass er die Weiterentwicklung der Willkommenskultur forciere und die Aufnahme von Flüchtlingen humaner und teilhabeorientierter gestalten wolle. Dazu ist als erstes die Barriere „Sprache“ zu mindern – dieses wird durch die Sprint-Dienste abgesichert. Nach einer Anlaufphase ist das Projekt „Sprint – Vermittlungsservice für Sprach- und Kulturmittlung“ inzwischen in der gesamten Verwaltung implementiert – die Nutzung
insbesondere bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, im Zusammenhang mit erzieherischen Hilfen sind hilfreich.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage, aber insbesondere auch wegen der gestiegenen Zahl von neu ankommenden Migrantinnen und Migranten ist der Bedarf an Sprach- und Kulturmittlerdiensten enorm angewachsen. Das Budget des Jahres 2014 ist bereits bis Mai 2014 gebunden. Trotz des großen Erfolges des Dienstes wird durch den verordneten Finanzierungsstopp das Angebot unterbrochen. Für 2015 sind die Mittel bereits fortgeschrieben und eine Erhöhung angemeldet, die den Bedarf unter Zugrundelegung der Werte von 2014 jedoch nicht abdecken wird.
Mit der Unterbrechung des Dienstes wird ein unerlässliches Angebot gefährdet, neue Migrantinnen und Migranten werden sich in der Stadt im Umgang mit Behörden und Ärzten deutlich schwieriger verständigen können. Die Sprach- und Kulturmittler, die für die Tätigkeit ausgebildet wurden, werden sich voraussichtlich anderweitig orientieren, und es wird riskiert, dass diese erfahrenen Kräfte 2015 nicht mehr zu Verfügung stehen. Alles in allem wird ein erfolgreiches Integrationsangebot verunmöglicht. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Beschluss des Stadtrates, der mit dem Integrationskonzept nur wenige Maßnahmen tatsächlich festgelegt hat. Der Abbruch widerspricht dem erklärten Willen der Stadt.
Im Bewusstsein der finanziell schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt wird vorgeschlagen, die Kostenbeteiligung zu verbreitern und neben der Universität Leipzig für die stationäre medizinische Versorgung auch die Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung für die ambulante medizinische Versorgung in Kooperation zu binden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bei den einzelnen Ämtern, insbesondere beim Sozialamt und beim Amt für Jugend, Familie und Bildung eigene Haushaltsstellen für die Beauftragung des Dienstes zu bilden.