Bereits Anfang des Jahres und aktuell im Zusammenhang mit der Eröffnung des Polizeipostens in der Wiedebachpassage gibt es in Connewitz, aber auch in der Südvorstadt scheinbar gehäuft Personenkontrollen und Durchsuchungen durch die Polizei. Immer wieder wird gefragt ob dies gerechtfertigt ist und was mensch dagegen tun.
Wie bereits durch den Ermittlungsausschuss (hier klicken) und durch Peter Ullrich im Rahmen der Veranstaltung im UT Connewitz am 27.3. (hier klicken) erörtet wurde, ist denkbar, dass die Polizei an diesen Orten Kontrollbereiche eingerichtet hat.
Kontrollbereiche sind nach Sächsischem Polizeigesetz das, was langläufig oder in anderen Bundesländern auch als „gefährlicher Ort“, „Kriminalitätsbrennpunkt“ oder auch „Gefahrengebiet“ bezeichnet wird. Hier kann die Polizei Menschen ohne konkreten Tatverdacht unter Verdacht stellen und sie polizeilichen Maßnahmen – Identitätsfeststellung und Durchsuchung – unterziehen. Ausserdem ist in diesen „Kontrollgebieten“ der Eingriff in die polizeiliche Dauer-Videoüberwachung, sprich ein dauerhafter Eingriff in das Grundrecht auf informationellen Selbstbestimmung, möglich.
In Sachsen sind die Schwellen für solche ortsbezogenen Maßnahmen vergleichsweise niedrig. Sie sind im Sächsischen Polizeigesetz in den §§ 19, (1) – Identitätsfeststellung (hier klicken), 23 (1) 4., 5, und (2) – Durchsuchung von Personen (hier klicken) und 24, 4., 5., 6. – Durchsuchung von Sachen (hier klicken) verfasst. Die Videoüberwachung ist in § 38,2 an den in § 19 definierten „gefährlichen Orten“ möglich.
Kontrollbereiche müssen durch das Sächsische Innenministerium oder mit seiner Zustimmung eingerichtet werden. Konkrete Anlässe und Motive bleiben in Bezug auf Connewitz nebulös. So sticht Connewitz nicht durch eine überdurchschnittliche Kriminalitätsrate heraus. (siehe: Polizei Sachsen: Kriminalität in den Großstädten nach Stadtteilen 2012 download als pdf) Denkbar ist, dass die Behörden pauschal das Begehen von „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“/ Staatsschutzdelikte unterstellen, was genannte Maßnahmen per Gesetz legitimiert. So oder so bleibt das polizeiliche Vorgehen intransparent, willkürlich, und politisch motiviert.
Der EA rät sich in konkreten Kontrollsituationen wie folgt zu verhalten:
„Bleibt ruhig und fragt nach der Rechtsgrundlage bzw. welche Gefahr von euch ausgehen soll. Die Beamt*innen müssen euch das eigentlich sagen. Besteht außerdem darauf, dass die Beamt*innen euch ihren Namen sagen. Auch das müssen sie. Legt Widerspruch gegen die Kontrolle ein. Unterschriebt nichts!
Schreibt ein Gedächtnisprotokoll und meldet euch nach der Kontrolle bei uns in der Sprechstunde (Freitags, 17:30 – 18:30 Uhr in der Bornaischen Str. 3d) um ein Vorgehen gegen die Kontrolle zu besprechen.“
Verdachtsunabhängige Kontrollen sind unverhältnismäßig und ein Eingriff in Grundrechte. Nehmt das nicht einfach so hin, hakt nach und meldet euch!
Ein Gedanke zu „Aus gegebenem Anlass: Kontrollen und Durchsuchungen durch die Polizei“