Mit gleich drei Beschlussvorlagen stand das Thema der Unterbringung von Asylsuchenden am 21.11.2013 zur Diskussion und Entscheidung im Leipziger Stadtrat. Das Resultat ist ambivalent
So ging es neben der Bestätigung der Mietvertragsabschlüsse zwischen LWB und Stadt für die Unterkünfte in der Pittlerstraße 5/7 und Markranstädter Straße auch um die Sicherheitskonzepte für alle Objekte sowie um die Fortschreibung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz“.
Mietvertragsabschluss und Notunterbringung trotz konservativer Gegenwehr
Die Vorlage zu den Mietverträgen hätte eigentlich vom Grundstücksverkehrsausschuß beschlossen werden können, wurde von dort aber auf Druck anwesender BürgerInnen aus Wahren und wegen angeblich fehlender Infos zu Sicherheits- und Betreuungskonzepten an den Stadtrat verwiesen.
Wie erwartet warf sich die CDU mit ihrem Wahlkreisabgeordneten Wolf-Dietrich Rost nochmals gegen den Standort in die Presche. Auch CDU-Stadtrat Ansbert Maciejewski machte sich im Rahmen der Aussprache zur Dringlichen Anfrage der CDU zur Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Fechner-Schule in Schönefeld gegen Asylsuchende in seinem Wahlkreis stark. Als Hauptgrund musste wiederum die Informationspolitik der Stadtverwaltung herhalten. Peinlich für die CDU allerdings, dass die Mitglieder der Fachausschüsse Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule sowie Stadtentwicklung und Bau im Vorfeld über die kurzfristige Notmaßnahme informiert wurden. In diesen Ausschüssen sind natürlich auch CDU-StadträtInnen vertreten, der Sozialausschuss wird sogar von einem Mitglied der CDU-Fraktion geleitet. Peinlich für die CDU auch, dass ihr am 20.11. öffentlich unterbreiteter Vorschlag die Notunterbringung von Flüchtlingen für ganze drei Monate statt in der Schönefelder Schule im ehemaligen Technischen Rathaus in der Prager Straße vorzunehmen, bereits am 21.11. erledigt war. Laut Medienberichten sollen dort 1.200 Wohnungen gebaut werden. Dass die Konservativen weiterhin Wohncontainer auf diversen Freiflächen der Stadt vorschlagen, belegt dass es ihnen kaum um unzureichende Wohnbedingungen in einer Schule geht, wie sie es vorgab. (hier klicken)
Wie erwähnt geht es um eine Notunterbringung von etwas über 100 Menschen für die Zeit des Winters. Dafür dürfte eine befestigtes Gebäude wie die Fechner-Schule trotz Defiziten geeigneter sein.
Abschottung vs. Schutz
Mit der Vorlage zu den Sicherheitskonzepten für die neuen wie alten Unterkünften (hier klicken) legte die Stadt eine Kategorisierung der Standorte in den Kategorien 1, 2 und 3 vor.
Unter Kategorie 1 – der „Hochsicherheitskategorie“ mit Zaun, Videoüberwachung und 24-h-Wachschutz – fallen demnach die Massenunterkünfte in der Liliensteinstraße, Torgauer Straße, Riebeckstraße und die Unterkunft für Menschen mit „besonderem Betreuungsbedarf“ in der Eythstraße.
In die Sicherheitskategorie 3, für die nur Maßnahmen wie einbruchs- und durchwurfshemmendes Fensterglas und Folie sowie eine lockere Bestreifung in der Anfangszeit vorgesehen sind, fallen die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte Markranstädter Str., Georg-Schwarz und Georg-Schumann-Str. sowie Bornaische Str.
Eine Extra-Sicherheitskategorie 2 wurde für die Unterkunft in der Pittlerstraße 5/ 7 eingeführt. Hier soll es für die Dauer eines Jahres Videoüberwachungsmaßnahmen und einen rund-um-die-Uhr-Wachschutz geben. Als Begründung dafür werden nebulös die „Struktur der unmittelbaren Umgebung“, das „Sicherheitsbedürfnis der AnwohnerInnen“ und die längere Dauer einer Integration des Hauses in das Umfeld angegeben. Natürlich mahnen die andauernden Widerstände aus der Nachbarschaft, dass es die BewohnerInnen der Unterkunft nicht einfach haben werden. Die Notwendigkeit einer Abschottung dürfte dadurch aber nicht abzuleiten sein. Schlüssige Indizien für eine explizite Bedrohung durch Nazis und andere gewalttätige RassistInnen sind nicht bekannt.
Ich habe darum mit einem Änderungsantrag (hier klicken) den Vorschlag des Initiativkreises Menschenwürdig aufgegriffen, zu prüfen ob statt der Sicherheitsmaßnahmen durch technologische und personelle Überwachung eine Aufstockung der sozialen Betreuung mit dem Zwecke der Kommunikation und des Abbaus von Ressentiments, Skepsis und Ängsten nicht besser geeignet wären. Wie gesagt ging es diesem Antrag, von einer Mehrheit des Stadtrates abgelehnt wurde, vor allem auch um Transparenz über und schlüssige Argumente für die geplanten Sicherheitsmaßnahmen. Dazu sind Stadt und Stadtrat scheinbar nicht bereit.
Komplexe Vorschläge und enttäuschende Kompromisse
Den Knackpunkt der Debatte in der Stadtratssitzung stellte die Fortschreibung des im Juli 2012 nach heftigen Diskussionen beschlossenen Unterbringungskonzeptes dar. (hier klicken)
Mit diesem Dokument legte die Stadt recht kurzfristig den Vorschlag einer Neustrukturierung der Unterbringungen, die Aufstockung von Personal im Sozialamt (u.a. zur Unterstützung der Vermittlung von Wohnungen, bei Umzügen und Ausstattung ) sowie der sozialen Betreuung vor. Von nun an soll ein verbindlicher Schlüssel von 1 SozialarbeiterIn : 50 Geflüchteten in den Massen- und 1:40 in den kleinen Gemeinschaftsunterkünften zum Zuge kommen. Laut Beschluss vom Juli 12 sollten es 0,9 VzÄ in Unterkünften bis 50 und 0,8 VzÄ in Unterkünften bis 40 Personen sein. Auch zu Angeboten für bereits in eigenen Wohnungen bekennt sich die Stadt mit der Aufstockung von Personal im Bereich der freien Träger der Migrantenhilfe um 2 Stellen. Und schließlich soll das schon lang angekündigte Patenschaftsmodell in Gang gebracht werden, unter der Ägide des Flüchtlingsrates. All diese Angebote können dazu beitragen die Isolation der Flüchtlingen aufzubrechen, indem u.a. Know-how zur Orientierung in der neuen Umgebung, zur Überwindung sprachlicher Hürden, zur Teilhabe am soziokulturellen Leben etc. gegeben werden.
Des weiteren bekennt sich die Stadt Leipzig in der Vorlage zur dezentralen Unterbringung und legt dar, dass sie sich (erneut) an den Freistaat gewendet hat, um eine „Lockerung der Bestimmungen zur Gemeinschaftsunterbringung Asylsuchender“ zu erwirken. Bekanntermaßen reglementiert das Sächsische Innenministerium diese Möglichkeit durch einen Erlass stark. Demnach dürfen die Betroffenen nur auf Antrag und unter Nachweis schwerwiegender Gründe, wie Krankheit, ausziehen.
Der Kern und Hauptstreitpunkt der Vorlage waren und sind allerdings die Pläne zur Struktur der Unterbringung. Die Zahl der Flüchtlinge wächst auch in Leipzig, im Jahr 2013 von 400 auf ca. 700. Vor diesem Hintergrund, der begrenzten Möglichkeit dezentral unterzubringen und dem berechtigten Druck die Massenunterkunft in der Torgauer Straße zu schließen, will die Stadt zwei neue „Erstunterbringungs“-Möglichkeiten a 200 Menschen schaffen. Danach sollen die Menschen entweder in eigene Wohnungen oder in kleine Gemeinschaftsunterkünfte umziehen.
Durch die BILD wurden bereits zwei potentielle Standorte für die „Erstunterbringung“, in Paunsdorf und in Thekla, kommuniziert. Diese Informationen entbehren jeder Grundlage, führten jedoch in Paunsdorf sofort zur Gründung einer Facebook-Gruppe „Leipzig wehrt sich gegen den Bau des Asylheims im Paunsdorfer Wohngebiet“, die mittlerweile von der Bildfläche verschwunden ist. Soviel zum Thema medialer Vorlagen für xenophobe bis rassistische Proteste.
Auf Initiative der Linksfraktion wurde die Größe dieser neuen Unterkünfte, in denen neu ankommende Flüchtlinge ein halbes bis maximal ein Jahr leben sollen, auf 100 bis maximal 150 Menschen begrenzt. Wenn die Flüchtlinge in Leipzig ankommen, haben sie nicht nur die unerträgliche Situation in ihren Herkunftsländern, sondern auch einen ca. 3-monatigen Aufenthalt in der überfüllten Zentralen Aufnahmestelle in Chemnitz oder bis dato Schneeberg hinter sich. Die Bezeichnung als „Erstunterbringung“ ist daher irreführend. Eigentlich bedürfte es sofort einer Wohnsituation, die tatsächlich Ruhe, Privatsphäre und Möglichkeit zur Neuorientierung bietet. Dies ist mit den Rahmenbedingungen einer neuen Massenunterkunft kaum gewährleistet.
Insofern ist das Drücken der BewohnerInnenzahl nach unten nicht überzeugend, genau wie der Formelkompromiss, den die SPD bezüglich der Größe der kleinen Unterkünfte erwirkte. Statt 50 Personen (Konsens des Unterbringungskonzeptes vom Juli 2012) schlug die Stadt vor 100 Personen in den kleinen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Der Migrantenbeirat beantragte eine Begrenzung auf „maximal 50 Personen“, DIE LINKE eine Begrenzung auf „etwa 50 Personen“. Eine Mehrheit fand schlussendlich die windelweiche SPD-Formulierung, nach der “die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B in der Regel auf etwa 50 begrenzt [wird]. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln.”
Die Linksfraktion punktete zudem mit ihren, durch den Initiativkreis Menschenwürdig angeregten, Vorschlägen die Geflüchteten stärker und in deren Landessprachen über die Wege der Anträge für eigenen Wohnungen zu informieren sowie den Abschluss von Mietverträgen mit dem städtischen Wohnungsunternehmen LWB, mit Genossenschaften und dem privaten Wohnungseigentümerverband Haus und Grund zu prüfen. In Berlin wird über ein solches Vertragswerk seit 2011 geregelt, dass die städtischen Wohnungsunternehmen jährlich ein Kontingent von 275 Wohnungen in verschiedenen Segmenten für Flüchtlinge zur Verfügung stellen.
Neverending bad story: Torgauer Straße
Ernüchtert muss unterm Strich festgehalten werden, dass die Schließung der Torgauer Straße durch den Beschluss der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes weiter in die Ferne rückt. Avisiert ist ein Schließungstermin im Jahr 2016.
Während die Grünen mit einem leider widersprüchlichen Antrag damit umgehen wollten (demnach solle ein Haus des Kasernenkomplexes bis Mitte 2014 geschlossen, aber der 2. Block, der bisher nur zur Hälfte genutzt wird und aus Sicht der Stadt auch nur in dieser Dimension genutzt werden soll, ganz geöffnet werden), bezog die CDU recht eindeutig Position gegen das Grundanliegen des Unterbringungskonzeptes. Mit einem Änderungsantrag wollten die Konservativen die Fortexistenz der Torgauer Straße festschreiben, perfiderweise mit der Einschränkung, dass es keine Kollisionen mit den anliegenden Gewerbebetrieben gibt . Zudem schlug die „Christlich-demokratische Partei“ vor, den 2009 vor allem von Initiativen massiv kritisierten Standort Wodanstraße wieder ins Spiel bringen. Der Plan der Stadt dort ein Containerheim zu errichten, war schlussendlich aufgrund des Protestes und finanzieller Fragen fallen gelassen worden.
Die CDU scheiterte mit ihrem Ansinnen und offenbarte einmal mehr, dass die Lebenssituation von Asylsuchenden ihnen vollkommen egal ist. Damit geht sie mit denen d´accord, die derzeit mit aller Wehr gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in der eigenen Nachbarschaft vorgehen, die sich empathielos und teilweise rassistisch gegen Menschen wenden, die aus verschiedenen Notsituationen fliehen mussten, Menschen, denen etwas anderes als die Konfrontation mit der deutschen Normalität zustehen würde.
Änderungsanträge zur Forschreibung des Unterbringungskonzeptes:
– ÄA 1 (DIE LINKE) hier klicken
– ÄA 2 (CDU)
– ÄA 3 (Grüne) hier klicken
– ÄA 4 (SPD) hier klicken
– ÄA 5 (Migrantenbeirat) hier klicken
– ÄA 6 (Migrantenbeirat) hier klicken