Am frühen Morgen des 24.10.2010 wurde der 19-jährige Kamal K. in Leipzig ermordet. Er erlag den schweren Verletzungen, die ihm mit einem Messer zugefügt wurden. Nach kurzer öffentlicher Aufmerksamkeit ist es nun (zu) still geworden. Dabei lassen Tatumstände und Einstellung der mutmaßlichen Täter die Kategorisierung als politisch rechts motivierte Tat zu
PM 1.12.2010
Einer der beiden mutmaßlichen Mörder Kamals, Daniel K., war bis vor Antritt einer 3-jährigen Gefängnisstrafe im Jahr 2007 fester Bestandteil der Neonaziszene in Nordrhein-Westfalen.Während seiner Haft in Waldheim wurde er von der neonazistischen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ betreut. Im selben Gefängnis saß auch der mutmaßliche zweite Täter Marcus E. Bei diesem wurde das Messer gefunden, mit dem Kamal erstochen wurde.
Nachdem es kurz nach dem Vorfall eine öffentliche Debatte über Hintergründe und Motive gab, nachdem zahlreiche Menschen Anteil am Tod des aus dem Irak stammenden Kamal nahmen und eine Demonstration den rassistischen Alltag thematisierte, mit dem Menschen mit Migrationshintergrund konfrontiert sind, ist es still geworden. Zu still.
„Ich fordere Staatsanwaltschaft und Polizei auf die Ermittlungsergebnisse der Öffentlichkeit zügig zur Verfügung zu stellen – gerade weil es sich sehr wahrscheinlich um einen rassistisch motivierten Mord handelt. Politik und Zivilgesellschaft sind angehalten sich langfristig mit den Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, die eine Tat mit solch krasser Dimension zulassen. Um dies zu ermöglichen, muss das Schweigen gebrochen werden. Auch die Stadt Leipzig ist hier in der Pflicht.“ so Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig und Mitglied des Landesvorstandes der LINKEN Sachsen.
„Seit 1990 gab in Deutschland laut Angaben des Opferfonds Cura und der Amadeu-Antonio-Stiftung 149 Todesopfer rechter Gewalt. Laut Bundesregierung waren es lediglich 47. Dies Diskrepanz kommt durch Bagatellisierung und Entpolitisierung von Motiven oder politischen Hintergründen der Täter zustande. Dies darf im Fall des ermordeten Kamal K. nicht geschehen.
Die Definition „politisch motivierter Kriminalität“ des Bundesinnenministeriums bietet ganz klar die Handhabe den Fall als rechts motivierte Gewalttat einzuordnen. Nach dieser Definition werden Delikte erfasst, bei denen „die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres
gesellschaftlichen Status richtet“.
Beim Mord an Kamal K. lassen die Umstände der Tat, mindestens aber die Einstellung der Täter auf rechte Gewalt schließen. Ein Neonazi und sein Begleiter wählten sich mit Kamal K. ein ihnen unbekanntes Opfer, das aufgrund seiner Hautfarbe in das rassistische Feindbild passte. Nicht zuletzt ist die „Kameradschaft Aachener Land“, in der Daniel K. organisiert war, für Gewalt gegen MigrantInnen und Linke bekannt. Es ist davon auszugehen,dass die Tat ohne dieses Feindbild auf Seiten der mutmaßlichen Täter nicht passiert wäre.“