Eine aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung untersucht den Zusammenhang zwischen Armutsriskio und Mietsteigerungen. Damit werden die seit geraumer Zeit auch in Leipzig befürchteten Folgen des sich verändernden Wohnungsmarktes bestätigt.
Nimmt man das niedrige Einkommensniveau der LeipzigerInnen mit dem tendenziell steigenden Mietniveau zusammen, wird das Armutsrisiko noch verstärkt. In bestimmten Lagen der Messestadt – zentrumsnah, Südwest, Altwest und Süd – ist ein ein klarer Anstieg der Mieten zu verzeichnen. Schon jetzt geben prekär lebende Menschen, wie Alleinerziehende, über 30 % ihres Einkommens für Miete aus.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fordert die Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig die Verwaltung mit einem Antrag auf, das Wohnungspolitische Konzept/Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Leipzig von 2009 fortzuschreiben. Die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung, zur sozialen Situation und zur Mietentwicklung müssen an die Realität angepasst und neue Instrumente erarbeitet werden, mit denen drohende Segregation verhindert wird. Wir werden nicht zulassen, dass sich Quartiere sozial entmischen und Geringverdienende und ALG II-EmpfängerInnen aus Vierteln mit hohem Mietniveau verdrängt werden. Um bezahlbares Wohnen für alle langfristig zu gewährleisten, bedarf es des Engagements gemeinnützig agierender Wohnungsgenossenschaften, der kommunalen LWB und der Steuerung durch die Stadt.
Ein Instrument zur Drosselung des Mietniveaus bietet das Einziehen einer Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand von derzeit 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren. Diese Möglichkeit lässt die im 1. Mai in Kraft getretene neue Mietrechtsänderung zu, erfordert jedoch das Erlassen einer Verordnung durch die Landesregierung. Mit einem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE den Oberbürgermeister darum auf, sich bei der Sächsischen Staatsregierung und beim Landtag sowie beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag dafür einzusetzen. Viel dringlicher wäre das Einführen einer Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Auch in Leipzig klettern die Preise hier punktuell immens in die Höhe. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat diese auch von MieterInnenvereinen geforderte Möglichkeit allerdings nicht ins neue Mietrechtsgesetz aufgenommen.
Leipzig ist nicht Hamburg oder Berlin. Dies konstatiert auch die Studie der Bertelsmannstiftung. Bundesweite Vergleiche zwischen Großstädten sind nur plausibel, wenn auch Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten ins Verhältnis gesetzt werden. Leipzig als Armutshauptstadt Deutschlands muss dringend Maßnahmen auf den Weg bringen, um das faktische Grundrecht auf langfristig bezahlbares Wohnen für alle zu gewährleisten und Segregation und Verdrängung zu verhindern.
>>> Armut nicht nur eine Frage von Hartz IV – Studie der Bertelsmann-Stiftung (Juli 2013)