2021 ist die Zahl der durch die Polizeidirektion Leipzig angeforderten Hubschrauberflüge erstmals seit mehreren Jahren wieder gesunken. Das zeigen Antworten auf meine Anfragen (Drucksachen 7/7054, 7/8656). Fanden von 2017 bis 2020 jährlich zwischen 100 und 105 Hubschraubereinsätzen statt, lag deren Zahl im Jahr 2021 bei lediglich 83. Der weitaus größte Teil der Einsätze erfolgte wegen Versammlungen (35) und Fahndungen (32), gefolgt von Veranstaltungen (7) und „Kriminalitätsbekämpfung“ (4).
Der Anteil der Flüge im Zusammenhang mit Versammlungen an allen Hubschraubereinsätzen über Leipzig betrug im vergangenen Jahr 42,2 Prozent und ist damit noch höher als im von zahlreichen Großdemonstrationen geprägten Jahr 2015 – damals erfolgten 38 von 102 Einsätzen (37,3 Prozent) aufgrund von Versammlungen. In den letzten Jahren ist der Anteil der Hubschraubereinsätze im Zusammenhang mit Versammlungen stetig gestiegen, von 7,8 Prozent im Jahr 2017 über 1,1 Prozent in 2018 und 12,4 Prozent 2019 bis auf 31,4 Prozent im Jahr 2020. Mein Statement:
„Die Verringerung der polizeilichen Hubschraubereinsätze über Leipzig um etwa ein Fünftel gegenüber den Vorjahren ist eine begrüßenswerte Entwicklung, die sich unbedingt fortsetzen sollte. Sie zeigt auch, dass die kritischen Nachfragen aus der Bevölkerung und die öffentlichen Diskussionen über nächtlichen Hubschrauberlärm das Flugverhalten der Polizei beeinflussen konnten.
Umso nachdrücklicher weise ich es zurück, dass die Polizei ihre Überwachung von Versammlungen aus der Luft weiter ausgebaut hat. Unabhängig von jedweder Gefahrenprognose scheint die Leipziger Polizei die Hubschrauberüberwachung inzwischen als alltägliches Einsatzmittel bei Versammlungen einzusetzen. Sie schüchtert damit Menschen bei der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechtes massiv ein. Hinzu kommen die Lärm- und Umweltbelastungen sowie immense Einsatzkosten. Die Leipziger Polizei sollte ihre diesbezügliche Einsatzstrategie auf den Prüfstand stellen und die ständige Überwachung insbesondere friedlicher Versammlungen umgehend beenden!“
PM 22.2.22