Bestehenden Wohnraum schützen: Zweckentfremdungsverbote ermöglichen!

Sowohl in Dresden als auch in Leipzig ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein zunehmendes Problem. Während Wohnraum knapp ist und durch Neubau dem Bedarf nicht ausreichend schnell entsprochen werden kann, werden in beiden sächsischen Großstädten Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberaum zweckentfremdet oder Wohnraum leer stehen gelassen.  Dem wollen wir Einhalt gebieten und haben darum ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz in den Landtag eingebracht. Hier meine Einbringungsrede zum Nachlesen:

„In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können Vermietungen von Mietwohnungen als Ferienwohnung oder der absichtliche Leerstand zum Zwecke der Erzielung eines höheren Mietpreises ein Problem werden, da wertvoller Mietwohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird.
In Sachsen wurde bisher kein Zweckentfremdungsverbots-Gesetz erlassen.“

So heißt es nüchtern auf der Website des Freistaates Sachsen.

Bisher ist jenseits von warmen Worten nicht zu erkennen, dass die Staatsregierung die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will.

Und so gehen wir als Linksfraktion voran, gerade weil es notwendig ist gegen die illegale Umnutzung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen, aber auch den spekulativen Leerstand in den beiden Großstädten vorzugehen.

In Leipzig wurden nach einer Untersuchung im Jahr 2019 rund 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Rund 8.400 wurden gewerblich – beispielsweise als Kanzleien oder Büros – genutzt und circa 12.000 Wohnungen standen leer. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss dass pro Jahr ca. 500 zusätzliche Wohnungen zweckentfremdet werden.

In Dresden wurden laut einer Studie 2019 bis zu 1300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet, mit ebenfalls steigender Tendenz. Mindestens 5000 Wohnungen stünden darüber hinaus über einen längeren Zeitraum hinaus leer, 3.820 seien gewerblich genutzt.

Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter AirBnb, über den sowohl private als auch gewerbliche Anbieter Übernachtungen anbieten, und der mit Wohnraum hohe Profite generiert. In Vierteln, in denen Ferienwohnungs-Vermietung sich konzentriert, wie in den zentrumsnahen Ortsteilen in Leipzig oder in Dresden in der Altstadt und der Inneren und Äußeren Neustadt, kann das Geschäft mit Ferienwohnungen negative Folgen auf die Angebotsmieten im unmittelbaren Umfeld haben. In Berlin sind durch das Modell heftige Mietsteigerungen zu verzeichnen. Es besteht zudem die Gefahr der Verdrängung von Bestandsmieter*innen, die der kommerziellen touristischen Vermietung weichen müssen.

Sicher hat Corona diese Entwicklung zunächst gedämpft, mit einem Abbruch dieses Geschäftsmodells ist allerdings nicht zu rechnen.

Nicht nur das Ferienwohnungsmodell wollen wir mit unserem Gesetzesentwurf regulieren, sondern auch das Geschäft mit dem Leerstand von Wohnraum unterbinden.

Immer wieder ist dies auch Thema von zivilgesellschaftlichen Aktivitäten. So gibt es in zahlreichen Städten so genannte Leerstandsmelder, bei denen Menschen leerstehende und verwahrlosende Wohnhäuser und Wohnungen melden können. Und es gibt die Praxis der Hausbesetzungen. In den vergangenen Jahren wiesen so Engagierte auf lange leer stehende Häuser vor allem in Vierteln mit explodierenden Mieten und Mangel an bezahlbarem Wohnraum hin: In Dresden mit den Aktionen um das sog Putzi in der Königsbrücker Straße oder in Leipzig in der Ludwigstraße 71.

Sicher kann Leerstand von Wohnraum verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel mangelndes Kapital zur Ertüchtigung bei kleinen, privaten Eigentümer*innen. Gerade in Leipzig ist aufgrund des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes allerdings davon auszugehen, dass Wohnraum ganz bewusst und zum Zwecke der Steigerung von Grundstückserträgen, Verkaufspreisen oder Mieteinnahmen nicht vermietet wird bzw. verwahrlost. Wir meinen dagegen: Eigentum verpflichtet!

Unser Gesetz will die Zweckentfremdung von Wohnraum sanktionieren bzw. den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt – derzeit Dresden und Leipzig – eine Satzungsermächtigung in die Hände geben, um gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen.

Denn: Nicht nur Bauen, Bauen, Bauen kann die Devise in den Städten mit knappen Angebot an bezahlbarem Wohnraum sein, sondern eben auch der Schutz bestehenden Wohnraums und das Vorgehen gegen Preistreiberei durch Ferienwohnungsvermietung oder spekulativen Leerstand.

Wir haben mit der Normierung dessen, was als Zweckentfremdung durch Fremdbeherbergung gelten soll, den relativ langen Zeitraum von 90 Tagen gewählt. Dieser Zeitraum entspricht in etwa dem ökonomischen Schwellenwert, ab dem sich eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung im Vergleich zur regulären Vermietung zu Wohnzwecken lohnt. So kann allerdings auch nachvollziehbare Fremdvermietung durch Studierende z.B. in den Semesterferien besser von einer kommerziell motivierten Zweckentfremdung unterschieden werden.
Auch beim Leerstand von Wohnraum gehen wir im Vergleich zu anderen Bundesländern mit 6 Monaten vorsichtig heran.

Wer Wohnraum zweckentfremdet kann laut unserem Gesetzesentwurf von der Kommune verpflichtet werden die Wohnungsnutzung wiederherzustellen oder adäquaten Ersatzwohnraum zu schaffen.

Als Sanktionen für den Verstoß gegen Genehmigungspflichten oder Auflagen sehen wir im Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzesentwurf lehnt sich eng an bestehende Gesetzgebungen in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen an. Die Stadträte von Dresden und Leipzig haben schon seit langem Beschlüsse gefasst, mit denen sie sich für eine Zweckentfremdungsverbots-Ermächtigung aussprechen.

Wir wissen, dass ein Zweckentfremdungsverbot nur ein kleiner Beitrag zum Schutz von bestehendem Wohnraum, zur Sanktionierung der profitgetriebenenen „Plattform-Ökonomie“ transnationaler Konzerne zuungunsten von Mieterinnen und Mietern und zur Beendigung spekulativen Leerstands ist. Gleichwohl wäre es ein Leichtes, dieses Instrument zur Entspannung von Wohnungsmärkten endlich auf den Weg zu bringen.

Wir freuen uns auf die Debatte in den Ausschüssen.

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