Rechtssicherheit für Asylsuchende gefordert

Sachsen Innenminister Ulbig betreibt Symptombekämpfung – Statt Debatte über Kostenübernahme für Asylverfahren: unabhängige Rechtsberatung bei Erstaufnahme von Asylsuchenden gewährleisten!

Zur Forderung von Sachsens Innenminister Markus Ulbig nach Übernahme der Asylverfahrenskosten durch den Bund, die sich auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wiederfindet, erklärt Juliane Nagel, in der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zuständig für Asyl- und Migrationspolitik:

Die neue Landesregierung sollte sich um faire Rahmenbedingungen für neu in Sachsen ankommende Asylsuchende statt um schnelle Abschiebung bemühen. Wir fordern daher insbesondere freien Zugang für Asylverfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen. Eine Beschleunigung der Asylverfahren und Rechtssicherheit für die geflüchteten Menschen kann vor allem durch die Gewährung einer unabhängigen Asylverfahrensberatung bei der Erstaufnahme erreicht werden. In den entsprechenden Beratungsgesprächen erhalten die neu angekommenen Geflüchteten Informationen über das Asylverfahren, zudem werden die Erstanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbereitet.

Auch die EU-Aufnahmerichtlinie sieht für Asylsuchende eine unabhängige Beratung im Asylverfahren vor. Der Freistaat Sachsen verhindert seit Jahren, dass die Betroffenen eine solche individuelle und kompetente Beratung im geschützten Raum innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den freien Zugang einer solchen Beratung in die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz befürwortet, wird dies vom Innenministerium abgelehnt. Der Beratungsbedarf in der überfüllten Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz ist enorm. Durch den verwehrten Zugang müssen sich die Träger der Asylverfahrensberatung auf mobile Angebote vor der Einrichtung beschränken. Das ist ein Unding.

Die Linksfraktion fordert, den Zugang unabhängiger Beratungsstellen in alle Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat zu gewährleisten. Dies sollte auch bei den geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden und Leipzig von vornherein mitgedacht werden. Statt nur Symptombekämpfung zu betreiben, wie es Innenminister Ulbig sowie der schwarz-rote Koalitionsvertrag mit der Forderung nach Übernahme von Asylverfahrenskosten durch den Bund betreibt, sollte im eigenen Hause gekehrt werden. Die Garantie einer unabhängigen Rechtsberatung in der Erstaufnahme beugt langen Asylverfahren und Rechtsunsicherheiten für die Asylsuchenden vor.

PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 24.10.2014

 

3 Gedanken zu „Rechtssicherheit für Asylsuchende gefordert“

  1. Hallo Frau Nagel,

    haben sie Beispiele für den Beratungsbedarf?
    Das BAMF gibt den Flüchtlingen bei Ankunft (mit Dolmetschern) alle Information zu benötigten Daten, Unterlagen etc… passiert das nicht?
    Welche Verzögerungen können sie nachweisen?
    Wenn die in der Erstanhörung ehrlichen Antworten der Asylsuchenden zu einer negativen Entscheidung führen ist das doch „gut“. Sowohl für die Betroffenen, da sie in ihren Herkunftsländern eine Existenz aufbauen können, als auch für all die Asylsuchenden die berechtigte Asylgründe haben, weil Deutschland genügend Aufnahmekappazitäten hat.
    Wenn das so nicht stimmt, dann sind schlichtweg die Entscheidungskriterien falsch. Diese zu ändern ist Aufgabe der Politik – ihre Aufgabe. Diese durch eine Rechtsberatung zu umgehen (Schlupflöcher etc.) kann nicht ihre Intention sein.

    Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Vorteile nur aufgrund intimen Verständnis von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften durch Rechtsanwälte/Steuerberater/… „erkauft“ werden kann. Das gilt auch für das „heikle“ Thema Asylpolitik versus Einwanderungspolitik.

    Beste Grüsse,
    Dirk Neumann

  2. Hallo Herr Neumann. wir hatten das Thema ja schon. Ich kann gerne Kontakt zu Menschen vermitteln, die genau diese Beratungstätigkeit machen und sicher beispielhafter berichten können. Es geht um Rechtssicherheit für die GEflüchteten. Diese kennen die Regularien und die Kriterien im Asylverfahren nur unzureichend oder gar nicht. Es muss doch ein Grundanliegen sein, Transparenz herzustellen ohne zu unterstellen, dass dies zum „Missbrauch“ führt.
    Es geht im Gegenteil darum, dass die Betroffenen ihre Fluchtgründe offen und angstfrei formulieren können.
    Lesen sie mal auf Seite 24. Das auch gestern erwähnte Würzburger Modell: http://www.pgasyl.de/cms/images/stories/PGAsyl/PGAsyl-Modelprojekt-EAE-Bayern.pdf

  3. Hallo Frau Nagel,

    ich kenne das Modell. Es ist ein wunderbarer Forderungskatalog zur medizinischen, psychologischen und sozialen Betreuung in EAEs und sollte genau so auch in Sachsen umgesetzt werden. Welcher Betreiber das kann und welches Innenministerium das finanzieren will/kann ist eine andere Frage.
    Das Modell nennt explizit keine externe Rechtsberatung, sondern unter V.1. eine Verfahrensberatung vor BAMF Erstgespräch. Das muss sichergestellt werden. Natürlich.
    Wie bei jedem Verwaltungsprozess muss auch hier klar sein, welche Informationen benötigt werden, welche Rechten und Pflichten der Flüchtling hat. Das ist eine originäre und die wichtigste Aufgabe der BAMF Mitarbeiter und der Dolmetscher im Objekt.

    Es gibt zwei Punkte im Würzburger Modell, die Ihrem Anliegen nahe kommen.
    1. traumatisierte Flüchtlinge erinnern sich unter Umständen nicht an ihre genauen Fluchtumstände => niederschwelliges Interview durch einen Psychologen vor BAMF Erstgespräch um das Trauma zu diagnostizieren.
    2. Zugang zu sozialer Beratung durch Sozialarbeiter um Verfahrensfragen transparent zu gestalten.

    Warum bin ich gegen externe Rechtsberatung? Sie ist meiner Meinung nach nicht objektiv.
    Der Grat zwischen seine Rechte kennen und durchsetzen und Schlupflöcher im Rechtsraum zu erkennen – und damit ungerecht zu handeln, ist gering und in weiten Teilen das Businessmodell von Anwälten…

    Es geht doch eben darum, unparteiische objektive und professionelle Beratung zuzulassen. Das kann durch eine Pro-Asyl NGO nicht geschehen, hier wird immer pro-EAE Bewohner gehandelt werden. (Im Einzelfall) dann eben auch für einen der >50% unberechtigt Einreisender. Es würde eine völlig desktruktive Wettbewerbssituation zwischen „durch externen Rechtsberater vorkonditioniertem Bewohner“ und „authenthische Antworten erwartendem BAMF Mitarbeiter“.
    Das kann nicht der richtige Weg sein.

    Beste Grüsse,
    Dirk Neumann

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