22.3.2011: Gegen Asylbewerberleistungsgesetz, „Residenzpflicht“, Lagerisolation & rassistische Sondergesetzgebung

* Für uns ist klar: Asylbewerberleistungsgesetz und „Residenzpflicht“ sind nicht reformierbar, sondern müssen abgeschafft werden – Menschenwürde und Bewegungsfreiheit sind nicht verhandelbar! *
Auch der  Initiativkreis für die Integration von Asylsuchende lädt in Leipzig zu Aktionen im Rahmen des bundesweiten Aktionstages am 22.3.2011 ein:

13-16 Uhr kreativer Aktionstag in der Petersstraße (an der Wiese bei Hugendubel)
17 Uhr Film „Le Heim + no lager! No isoldation!“ und Diskussion, nato, Karl-Liebknecht-Str. 46
20 Uhr Film „Der Lagerkomplex“ im Wächterhaus Eisenbahnstraße 109

Aufruf zum bundesweiten Aktionstag

An vielen Orten in ganz Deutschland wehren sich Flüchtlinge mit Streiks und Protesten gegen unerträgliche Lebensbedingungen. Im Jahr 2010 haben sich allein in Bayern über 500 Flüchtlinge an Hungerstreiks und ssenspaketeboykotten beteiligt. In Thüringen haben Flüchtlinge durch ihren massiven Protest die Schließung des Isolationslagers Katzhütte erzwungen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die menschenunwürdigen Zustände im Lager Horst durch einen Hungerstreik an die Öffentlichkeit gebracht. Dies sind nur einige Beispiele für die Flüchtlingskämpfe im gesamten Bundesgebiet. Aus diesen Kämpfen wollen wir eine bundesweite Kampagne gegen die rassistische Sondergesetzgebung starten.
Als ersten Schritt haben wir auf der antirassistischen Konferenz in Frankfurt im Dezember 2010 einen bundesweiten Aktionstag am Dienstag, den 22. März 2011, gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, die so genannte „Residenzpflicht“, Lagerisolation und diskriminierende Sondergesetzgebung beschlossen.
Für einen Großteil der diskriminierenden Lebensbedingungen, gegen die Flüchtlinge sich mit Streiks und Protesten zur Wehr setzen, bildet das Asylbewerberleistungsgesetz die gesetzliche Grundlage. In diesem repressiven Gesetz ist festgeschrieben, dass Flüchtlinge in Deutschland unter erbärmlichen Bedingungen in Flüchtlingslagern leben müssen, von Sachleistungen der Behörden abhängig gemacht werden, keinen ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung haben und gezwungen sind, von niedrigeren Leistungssätzen zu leben, als deutsche Sozialleistungsempfänger, die ohnehin schon mit einem menschenunwürdigen Betrag auskommen müssen.
Die Abhängigkeit der Flüchtlinge von den mickrigen Sozialleistungen wird darüber hinaus gesetzlich durch Arbeitsverbote und nachrangigen Arbeitsmarktzugang zementiert, zudem wird der Zugang zu Deutschkursen, Bildung und Ausbildungsmöglichkeiten systematisch erschwert.
Gleichzeitig wird Flüchtlingen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit durch die so genannte „Residenzpflicht“ aberkannt.
Diese und weitere rassistischen Sondergesetze bilden gemeinsam einen Gesetzeskomplex der Unterdrückung, Isolation und des sozialen Ausschlusses. Ziel dieser staatlich verordneten Ausgrenzung ist es, Flüchtlinge leichter abschieben zu können und Menschen davon abzuschrecken, überhaupt erst nach Deutschland zu kommen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 im Zuge der rassistischen Hetze und Pogrome und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl verabschiedet. Die „Residenzpflicht“ steht in der Tradition der deutschen Vorschriften in den kolonisierten Ländern und der nationalsozialistischen Polizeiverordnung von 1938.

Genau jetzt müssen wir uns gegen diese rassistischen Sondergesetze wehren, denn der Zeitpunkt unsere Kräfte zu bündeln ist günstig:
Im Laufe der nächsten Monate stehen sowohl das Asylbewerberleistungsgesetz als auch die 1/2 „Residenzpflicht“ im Bundestag zur Debatte. Darum ist es jetzt an uns, konkret zu handeln!
Wir wollen die Diskussion über die Lebensbedingungen von Flüchtlingen nicht den etablierten Parteien und selbsternannten Expert_Innen überlassen und selbst diese Gelegenheit nutzen, um starken politischen Druck von unten auf die Verantwortlichen aufzubauen.
Für uns ist klar: Asylbewerberleistungsgesetz und „Residenzpflicht“ sind nicht reformierbar, sondern müssen abgeschafft werden – Menschenwürde und Bewegungsfreiheit sind nicht verhandelbar!
Natürlich müssen die Aktionen sich nicht auf diese Themen beschränken – wie bereits angesprochen muss (und kann auch im Rahmen dieser Kampagne) ebenfalls gegen andere Teile der rassistischen Sondergesetzgebung gekämpft werden! Klar zu sehen ist dennoch, dass das AsylbLG und die „Residenzpflicht“ sich gerade jetzt als besonders angreifbar zeigen.
Wir wollen gemeinsam mit möglichst vielen Menschen in möglichst vielen Städten und Lagern mit einem kraftvollen bundesweiten Aktionstag am 22. März aktiv werden!

Organisiert Streiks, Demonstrationen, Go-Ins, Besetzungen, Podiumsdiskussionen, Lagerversammlungen, Pressekonferenzen, Besuchsdelegationen, Lagerdokumentationen, Ausstellungen oder andere kreative Formen des Protests gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, Sondergesetze!

Als weiteren Schritt wollen wir im Juni dieses Jahres mit einem „Anti-Isolation-Camp“ direkt vor Ort im Regierungsviertel in Berlin geballten Druck auf die parlamentarischen Entscheidungsträger_Innen ausüben.

Alle unsere Kräfte sind gefragt, denn am 22. März 2011 haben wir mit einem breit aufgestellten Bündnis gemeinsam die Chance, die diskriminier ende Gesetzgebung ins Wanken zu bringen!

Website zum bundesweiten Aktionstag und UnterstützerInnen des Aufrufes: http://www.deutschland-lagerland.de

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