§ 129-Verfahren gegen Antifaschisten und Antifaschistinnen in Sachsen eingestellt – Abschaffung des „Schnüffelparagraphen“ gefordert

Im September 2014 wurden sämtliche Verfahren nach § 129 Strafgesetzbuch („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten im Kontext der Proteste gegen die Februar-Naziaufmärsche im Februar 2011 in Dresden eingestellt. Betroffen waren zuletzt noch etwa 20 Personen, darunter auch 2 aus Leipzig.  (plus Nachtrag zu den Reaktionen der Staatsanwaltschaft auf die Meldungen zu den Einstellungen)

Bereits im Juni 2014 war das Verfahren gegen eine Person, der die Rädelsführerschaft einer so genannten Antifa-Sportgruppe vorgeworfen wurde, wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Dazu Juliane Nagel, Stadträtin und Landtagsabgeordnete aus Leipzig:

„Die Antifa-Sportgruppe ist ein Hirngespinst der sächsischen Repressions- und Strafverfolgungsbehörden. Konstruiert wurde eine Gruppe, die unter anderem im Kontext der Proteste gegen die Naziaufmärsche im Februar 2011 in Dresden gezielt Angriffe auf Neonazis verübt haben soll.
Diese Vorwürfe erweisen sich nun vier Jahre später als bodenlos. Vier Jahre hatten die Betroffenen allerdings mit der gesamten Palette an Überwachungsmaßnahmen zu tun. Der „Schnüffelparagraph“ 129 Strafgesetzbuch ermöglicht massive Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen und ihrer Umfelder: Telekommunikations- und Postüberwachung und Observationen sind an der Tagesordnung.

Eine Entschuldigung und eine angemessene Entschädigung der Betroffenen sind das Mindeste.

Beim so genannten „Antifa-Sportgruppenverfahren“ zeigt sich wiederum der Ermittlungseifer der sächsischen Justiz gegen links. Den Betroffenen gilt meine volle Solidarität. Entschlossene antifaschistische Politik bleibt essentiell. Gerade in einem Land, in dem die NPD so stark verankert ist wie in Sachsen. Nicht zuletzt ist Sachsen das Bundesland, in dem jährlich bundesweit die meisten rassistischen und rechts motivierten Übergriffe stattfinden.

DIE LINKE fordert die Abschaffung des § 129 Stgb, der den Ermittlungsbehörden massive Kompetenzen in die Hand gibt, ohne dass es hinreichenden Tatverdacht gibt.“

PM, 22.9.2014

Nachtrag: Der Oberstaatsanwalt Lorenz Haase wies in Reaktion auf die Medienberichterstattung darauf hin, dass es die Gruppe gegeben habe. Schließlich seien 18 der insgesamt über 40 Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, zwei weitere aufgrund anderweitiger Verfahren.
Allerdings: bei dem einem der letztgenannten handelt es sich um das Verfahren gegen Lothar König, der auf Grundlage einer skandalösen Anklageschrift wegen schwerem Landfriedensbruch angeklagt ist.
Die 18 genannten Verfahren wurden nach § 153 (Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit/ mangelndem öffentlichen Interesse) eingestellt. Es gibt also keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet haben.
Genaueres wird die Sondierung der Akten zutage bringen. Dass die Justizbehörden trotzdem an einer potentiellen Schuld festhalten, ist ein Skandal für sich. Bereits die Einstellung gegen eine vermeintlichen „Rädelsführer“ nach § 153 StPo im Juli 2014 zeigte, dass die Auffassung von geringer Schuld, der die Dresdner Staatsanwaltschaft folgt, mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu tun hat (mehr Infos bei der Kampagne Sachsens Demokratie).

2 Gedanken zu „§ 129-Verfahren gegen Antifaschisten und Antifaschistinnen in Sachsen eingestellt – Abschaffung des „Schnüffelparagraphen“ gefordert“

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