Zweiter Anlauf: Stadtrat beschließt Einführung der elekronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Der Leipziger Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 auf Antrag der Linksfraktion beauftragt, die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (egk) für Geflüchtete in Angriff zu nehmen. Meine Rede zum Antrag:

Corona hat uns vor allem eins gezeigt: Wie wichtig eine gute öffentliche Gesundheitsversorgung und der Zugang zu ihr eben jener ist

Stellen Sie sich vor, dass sie nicht einfach so zum Arzt gehen können. Stellen Sie sich vor, dass sie nur in akuten Fällen und bei Schmerzuständen gesundheitliche Versorgung bekommen und alle weiteren Behandlungen eine Frage des Ermessens sind.

So geht es Geflüchteten in den ersten anderthalb Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland. Zur Verpflichtung in Sammelunterkünften zu leben, in der ersten Zeit nicht in die Schule und nicht arbeiten gehen zu dürfen und sich nur eingeschränkt bewegen zu können, kommt auch noch die Benachteiligung bei der Gesundheitsversorgung. Und so groß die Dankbarkeit bei vielen ist hier Schutz zu finden, so schnell kommt berechtigterweise die Ernüchterung Mensch zweiter Klasse zu sein.

Das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Schlechterstellung bei der Gesundheitsversorgung und beim Sozialleistungsbezug festschreibt, ist 1993 eingeführt worden, also im Zuge einer rassistisch aufgeladenen Debatte über vermeintlichen Asylmissbrauch, damals als CDU, SPD und FDP das Grundgesetz änderten und das Asylrecht faktisch abschafften. Es dient der Abschreckung und der Entrechtung von Geflüchteten.

Anstatt die diskriminierenden Regeln ganz abzuschaffen müssen wir also hart errungene Schlupflöcher nutzen, um zumindest teilweise eine Gleichberechtigung auch von Menschen im Asylverfahren zu erreichen. Ich erinnere an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2012, in dem es hieß: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.

Im Moment sieht es ganz praktisch so aus, dass Asylsuchende in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts und als Geduldete nicht in die gesetzliche Krankenversicherung inkludiert sind. Um zum Arzt zu gehen müssen sie beim Sozialamt einen Behandlungsschein abholen. Nicht medizinisches Fachpersonal, sondern Behördenmitarbeiter*innen entscheiden über die Notwendigkeit einer Behandlung. Diese Barriere kann neben dem sowieso eingeschränkten Leistungsumfang zur Verschleppung und Chronifizierung von Krankheiten führen.

Die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG liegt im Ermessen der kommunalen Leistungsträger. Das Land erstattet die Kosten über die Asylpauschale, die wie wir wissen nicht auskömmlich ist.

Klar ist: Wir wollen dass mindestens der Zugang zur Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen erleichtert wird. Das funktioniert mit der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte, indem wir als Kommune eine Rahmenvereinbarung mit einer Krankenkasse abschliessen. Auf unseren Antrag hat dies die Stadt Leipzig 2017 geprüft und ist an verschiedenen Hürden, u.a. den Kosten gescheitert.

Die Stadt Dresden hat nun einen Weg gefunden und startet seit 1.4.2020 mit der Ausgabe von Krankenkarten für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylBlg.

Als Stadt Leipzig, die doch sonst auch eher immer Vorreiterin muss uns das Ansporn sein, nachzuziehen. Darum unser erneuter Antrag einen zweiten Versuch zu starten.

Am liebsten wäre uns, das kann ich nicht verhehlen, wenn die Landesregierung die Möglichkeit nutzen und eine landesweite Rahmenvereinbarung mit einer Krankenkasse abschließen würde, verbunden vor allem mit der Übernahme der entstehenden Kosten. Acht Bundesländer sind diesen Weg seit einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung 2015 gegangen, darunter auch Brandenburg und Thüringen.
Aber die aktuelle Landesregierung unter CDU/ Grüne/ SPD tut nichts dergleichen, genau wie vorher schwarz-rot.

Also müssen wir es als Kommune selbst in die Hand nehmen.

Wir stellen hier den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, auch wenn uns die Zeitschiene ins Jahr 2021 führt.

Wir sagen allerdings: Wir sollten diesen Schritt auf einer stabilen Basis gehen! Wir wollen ihn aber diesmal wirklich gehen. Denn schließlich geht es um das Menschenrecht auf Gesundheit!

Antrag der Fraktion DIE LINKE A 00661 „Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete“

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