Zweckentfremdung von Wohnraum einschränken – Linksfraktion legt Gesetzentwurf vor

Sowohl in Dresden als auch in Leipzig ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein zunehmendes Problem. Während Wohnraum knapp ist und durch Neubau dem Bedarf nicht ausreichend schnell entsprochen werden kann, werden in beiden sächsischen Großstädten Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberaum zweckentfremdet oder Wohnraum leer stehen gelassen. In Leipzig wurden nach einer Untersuchung im Jahr 2019 rund 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Rund 8.400 wurden beispielsweise als Kanzleien oder Büros gewerblich genutzt und circa 12.000 Wohnungen standen leer. In Dresden wurden laut einer Studie 2019 bis zu 1300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Schon lange fordern die beiden Kommunen eine Landesregelung, die ihnen erlaubt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grün-roten Regierung werden Maßnahmen gegen Zweckentfremdung versprochen. Passiert ist allerdings seit zwei Jahren nichts. Die Linksfraktion hat nun einen Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen (Drucksachennummer 7/8495) vorgelegt.

Mein Statement:

Die Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten müssen endlich Instrumente in die Hand bekommen, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können. Die Kenia-Koalition ist in diesem Bereich bisher untätig gewesen. Weitere Zeit zu verlieren wäre fahrlässig. In Dresden und Leipzig ist es für viele Menschen weiterhin schwierig, für sich bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mit einer Zweckentfremdungssatzung könnten die Städte bestehenden Wohnraum sichern.

Unser Gesetz sieht vor, dass in Gebieten mit Wohnraummangel Zweckentfremdung durch Umnutzung, Verwahrlosung, spekulativen Leerstand oder touristische Vermietung verboten bzw. eingeschränkt werden kann. Die Zulässigkeit von Kurzzeitvermietung über Portale wie AirBnB soll durch Registriernummern für jede dort angebotene Wohnung kontrolliert werden. Der Gesetzesentwurf trägt dazu bei, dass lokale Gemeinwesen der profitgetriebenen „Plattform-Ökonomie“ transnationaler Konzerne nicht wehrlos gegenüberstehen müssen.

Aber auch gegen die Praxis von Immobilieneigentümern, Wohnraum aufgrund höherer Renditeerwartungen leer stehen zu lassen, soll die öffentliche Hand Instrumente in die Hand bekommen. Eigentum verpflichtet! Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen Kommunen die Wiederherstellung der Wohnnutzung anordnen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen können.

PM 29.12.2021

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.