Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag beantragt die „Verbesserung der Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen“ (Drucksachennummer 7/ 3270). Mein Statement:
In Sachsen werden bis zum Jahr 2025 19.000 Sozialwohnungen benötigt, der Großteil davon in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Es muss endlich Schluss sein, mit der Zweckentfremdung von Bundesmitteln, die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass zukünftig die Bundesmittel dauerhaft und in voller Höhe ausgeschöpft und zweckentsprechend eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die Kofinanzierung durch den Freistaat. Für das laufende Jahr entsprächen dies 15 Mio. Euro, bei 49,9 Mio. Euro Bundesmitteln. (Drucksachennummer 7/2495). Sachsen muss die Kofinanzierung endlich sicherstellen, um die entsprechende Absichtserklärung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag umzusetzen.
Darüber hinaus bedarf die ‚Richtlinie gebundener Mietwohnraum‘ einer grundlegenden Überarbeitung und Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse im Freistaat Sachsen. Dabei ist unter anderem der Erwerb von Baugrundstücken und Grundstücken mit Bestandsgebäuden in die Richtlinie aufzunehmen. Außerdem muss klargestellt werden, dass umzuwidmender Wohnraum zuvor nicht unbewohnt gewesen sein muss. Wir fordern die Prüfung des generellen Verzichtes eines Mindestbauaufwands und die Ausweitung der Gebietskulisse über Leipzig und Dresden hinaus. Wir wollen, dass die Förderung von Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen durch die Übertragung eines Teils der pro Wohnung / Haushalt vorgesehenen Wohnfläche auf gemeinschaftlich genutzte Flächen ermöglicht wird.
Die Zuwendungen sollen vorrangig an Eigentümer geförderter Wohnungen weiterleitet werden, deren Zielsetzung auf Nichtveräußerung ihrer Wohnungsbestände und deren Bewirtschaftung dauerhaft nicht an Profitmaximierung ausgerichtet ist. Dies sind vorranging kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sowie kooperative Wohnprojekte. Die stark gestiegenen Grundstückspreise sind der wesentliche Kostenfaktor für die massive Verteuerung des Wohnens in den letzten Jahren. Gerade für gemeinwohlorientierte Anbieter ist es schwierig, sich auf dem Grundstücksmarkt gegenüber kapitalkräftigen Akteuren zu behaupten. Da das Eigentum an einem Grundstück bzw. Bestandsgebäude eine notwendige Voraussetzung für die Realisierung eines Vorhabens des geförderten Wohnungsbaus darstellt, sollte auch der Grundstückserwerb förderfähig sein.
PM 12. August 2020