Winterabschiebestopp gerade jetzt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Menschenwürde!

Die Fraktion DIE LINKE hat am 15.Oktober im Innenausschuss des Sächsischen Landtages die Anordnung eines Winterabschiebestopps beantragt. Damit soll die Staatsregierung von der Möglichkeit Gebrauch machen, aus humanitären Gründen nach § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Aussetzung von Abschiebungen aus dem Freistaat Sachsen in Herkunftsländer anzuordnen, in denen aufgrund der dort vorzufindenden sozialen und klimatischen Verhältnisse eine Rückkehr in Würde und Sicherheit nicht gewährleistet ist. Mein Statement:

Leider hat die Koalition aus CDU, Grünen und SPD dieses zutiefst humanistische Anliegen abgelehnt. Enttäuscht sind wir vor allem über das Abstimmungsverhalten der Bündnisgrünen, die mit der Forderung nach einem Winterabschiebestopp in den Landtagswahlkampf gezogen sind.

Die Witterung wird schlechter, der Winter naht. Ein Winterabschiebestopp wäre ein geeignetes Mittel um Menschen zumindest temporär vor einer Rückkehr in unwürdige Verhältnisse zu schützen. Wir wollen, dass die bestehenden Gesetzlichkeiten aus dem Aufenthaltsgesetz genutzt werden und fordern nichts Unmögliches.

Am Beispiel Afghanistan lässt sich gut illustrieren, was ein temporärer Abschiebestopp bewirken könnte: Das Land ist laut Global Peace Index das unsicherste Land der Welt. Die von Abschiebungen Betroffenen sind unmittelbar nach ihrer Ankunft Gewalt, Bedrohung und Elend ausgesetzt. Diese Lage verschärft sich im Winter erheblich. Gleiches gilt für Pakistan, Georgien und die Westbalkanstaaten, wohin derzeit die meisten Abschiebungen aus Sachsen stattfinden.

Nach der EU-Grundrechtecharta hat jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Schutzbedürftige genießen nach EU-Recht einen besonderen Schutz. Das sollte auch in Sachsen oberste Handlungsmaxime sein. Leider sieht das die Kenia-Koalition nicht so.

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