Nachdem es im Jahr 2011 bereits heftige Auseinandersetzungen zur Frage der Vereinbarkeit des Veranstaltungsbetriebes im Nazizentrum in Leipzig-Lindenau mit bauordnungsrechtlichen Auflagen gab, wirft die Linksfraktion diese Frage angesichts neuerer Entwicklungen erneut auf.
In der Stadtratssitzung am 18.6.2014 steht die folgende Anfrage auf der Tagesordung.
Veranstaltungsbetrieb des NPD-Zentrums in der Odermannstraße 8
Seit geraumer Zeit lässt sich ein wieder wachsender Veranstaltungsbetrieb im NPD-Zentrum in der Odermannstraße 8 ausmachen. Neben Vortragsveranstaltungen mit Nazikadern gibt es zahlreiche Konzertveranstaltungen. Im Sächsischen Verfassungsschutzbericht ist unter anderem von einem Konzert am 26.10.2013 die Rede, bei dem ca. 130 TeilnehmerInnen gezählt wurden. An jenem Abend spielten in dem Zentrum laut Recherchen des Leipziger Dokumenationsprojektes chronik.LE vier Bands aus dem Umfeld des neonazistischen Netzwerkes Blood & honour (mehr Infos). Auch an einer in der Odermannstraße 8 stattfindenden Vortragsveranstaltung mit einem ehemaligen „SSUntersturmführer“ am 28.9.2013 sollen nach chronik.LE-Recherchen über 100 Personen teilgenommen haben (mehr Infos).
Laut Baugenehmigung ist die gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten auf höchstens 100 Personen begrenzt. (mehr Infos)
Wir fragen vor diesem Hintergrund:
1. Wie geht die Stadtverwaltung mit der offensichtlichen Überschreitung der zugelassenen Personenzahl für den Mehrzweckraum in der Odermannstraße 8 um?
2. Wie kann die Stadt gewährleisten, dass es in Zukunft keine Verstöße gegen die Baugenehmigung mehr gibt bzw. entsprechende Nutzungen angemeldet werden?
3. Welche Informationsquellen nutzt die Verwaltung bezüglich des Veranstaltungsbetriebes in der Odermannstraße 8? Wird sie von anderen Stellen, wie z.B. dem Verfassungsschutz informiert, um gegen mögliche Verstöße vorgehen zu können?
4. Wenn die Stadt von keinerlei anderen Stellen informiert wird, was gedenkt sie gegen den mangelnden/fehlenden Informationsaustausch zu unternehmen, auch vor dem Hintergrund von Übergriffen auf Menschen, die in den vergangenen Jahren durch VeranstaltungsteilnehmerInnen aus dem NPD-Zentrum heraus verübt wurden?
5. Ist der Stadtverwaltung die Handreichung „Verwaltungsbehördliche Prüfung extremistischer Szeneobjekte“ der Landesdirektion Sachsen, veröffentlicht in der Verbandszeitschrift des sächsischen Städte- und Gemeindetages, bekannt?
6. Ist der Stadt Leipzig das „KommunalWiki gegen Extremismus“ des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) bekannt? Wird jenes durch die Verwaltung genutzt?
Hallo,
mir fällt dazu nur ein:
„Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein“
Irgendwie passt hier etwas nicht ganz zusammen. Ich finde es auch nicht in Ordnung was in der Odermannstrasse für eine Gesinnung propagiert wird. Nur kann ich nicht verstehen wie gerade Sie jetzt nach dem Verfassungsschutz und staatlichen Repressionen rufen. Wenn sich der Verfassungsschutz mit Extremisten befasst die Ihrer Meinung nahe stehen, fordern Sie die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Wenn es gegen das andere Extrem geht, ist der VS doch zu etwas gut.
Im „KommunalWiki gegen Extremismus“ steht nicht das es nur Anwendung gegen rechten Extremismus finden soll.
Ich wünsche einen schönen Abend.
Der Extremismus-Diskurs dürfte @Falk bekannt sein. Von daher verstehe ich den Kommentar inhaltlich nicht. Zur Kommunalwiki ist das hier lesenwert: https://www.inventati.org/leipzig/?p=563