Vorratsdatenspeicherung bleibt grundrechtswidrige Massenüberwachung

Heute hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Meine Erklärung zum erneuten Anlauf für diese grundgesetzwidrige Massenüberwachungsmaßnahme

Es ist und bleibt dabei: Die Vorratsdatenspeicherung ist auch in der nunmehr vorliegenden geplanten Form eine anlasslose Massenüberwachung. Damit begibt sich die CDU/SPD-Bundesregierung auf Kriegsfuß mit den Grundrechten. Man kann nicht auf Vorrat Daten speichern, um konkrete Straftaten aufzuklären, die noch gar nicht begangen worden sind. Wir sind der Meinung, dass dieses hochbrisante Vorhaben durch den Bundesrat gehen muss – nach umfassender Diskussion in allen Ländern, denn überall vor Ort werden Menschen davon betroffen sein.

Hinzu kommen viele Defizite im Detail: Nur auf dem Papier existiert noch der Schutz von beruflichen Geheimnisträgern wie Ärzte, Anwälte und Journalisten. Denn ihre Daten werden künftig auch gespeichert, wenn sie von den Ermittlungsbehörden nicht verwendet werden.

Wir begrüßen es, dass Rot-Rot-Grün in Thüringen im Koalitionsvertrag vereinbart hat, alle rechtlichen Schritte bis hin zum Gang vor die Gerichte zu ergreifen, um die Wiedereinführung der Massenüberwachung durch die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Denn eine Notwendigkeit für die Vorratsdatenspeicherung konnte nie nachgewiesen werden, und alle Datenschützer lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die SPD als Koalitionspartner auf Bundesebene von der CDU hat verführen lassen, sich am Grundrechteabbau zu beteiligen – und das trotz Ablehnung der eigenen Parteibasis.

PM Juliane Nagel, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, 27. Mai 2015

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